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Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhalten Sie in der Regel, wenn keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen. Die Bescheinigung kann persönlich bei der Stadtkasse Haan beantragt werden.

Benötigt werden

  • ein Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
  • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird

 

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, wie zum Beispiel

  • Erteilung einer Gaststättenerlaubnis
  • Erlaubnis für das Ausüben von Immobilienmaklertätigkeit
  • Anlagevermittlung
  • Ausübung des Reisegewerbes
  • Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen
  • Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen,
  • Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes usw.