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Jahresabschluss

Nach Beendigung des Haushaltsjahres ist der Jahresabschluss aufzustellen und vom Rat festzustellen. Der Jahresabschluss unterliegt den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und setzt sich zusammen aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Er stellt somit die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde dar und weist auf, an welchen Stellen sich zum Beispiel Vermögenswerte und Schulden vermehrt oder vermindert haben oder aus welchen Quellen Geld eingenommen und wofür es ausgegeben wurde.

  1. Kurzband Jahresabschluss 2021
  2. Langband Jahresabschluss 2021