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Denkmal-Eintrag D0001 : Denkmalbereich Nachbarsberg

Eingetragen am:
30.11.1999

Straße:
Am Nachbarsberg 16-30

Gemarkung:
Haan Flur: 18 Flurstück: verschiedene

Beschreibung

Das zu erhaltende Erscheinungsbild wird bestimmt durch den Straßenraum vom Haus "Am Nachbarsberg 18" im Westen bis zu den Häusern "Am Nachbarsberg 30" einschließlich angrenzendem Grundstück sowie den Häusern "Am Nachbarsberg 43 bis 47" im Osten in Verbindung mit der vorhandenen Bausubstanz.
Zweck der Festlegung des dargestellten Denkmalbereiches soll sein, das übernommene historische Erschließungsbild eines Teiles der Straße "Am Nachbarsberg" als Ganzes und im Detail zu erhalten. Bauliche Anlagen haben sich in Maßstab, Form, Materialauswahl und Farbgebung in das Ortsbild einzufügen.
Der dargestellte Denkmalbereich unterliegt den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes. Dies gilt insbesondere auch für alle erlaubnispflichtigen Maßnahmen nach § 9 DSchG, die nach Bestimmungen des Bauordnungsrechtes nicht anzeige- und genehmigungspflichtig sind. Die gemäß § 3 DSchG eingetragenen Denkmäler sind im Bebauungsplan nachrichtlich gekennzeichnet.

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