Neue Gebührenordnung für städtische Parkscheinautomaten
Im Amtsblatt vom 25.01.2025 hat die Stadtverwaltung die neue Gebührenordnung für städtische Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Haan veröffentlicht. Diese wurde vom Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am 17.12.2024 beschlossen.
Elektrofahrzeuge:
Mit der neuen Gebührenordnung wurde u. a. die Sonderregelung für Elektrofahrzeuge angepasst. Bisher war die Parkdauer während des Ladevorgangs nicht begrenzt. Ab sofort gilt eine maximale Parkdauer von bis zu zwei Stunden, analog zur allgemeinen Höchstparkdauer auf städtischen Parkplätzen. Diese Regelung betrifft Elektrofahrzeuge, die gemäß dem Elektromobilitätsgesetz und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichnet sind. Voraussetzung für das kostenfreie Parken ist das Auslegen einer Parkscheibe, die den Beginn der Parkzeit anzeigt. Darüber hinaus gibt es keine Bevorzugung von Elektrofahrzeugen.
Parkzonen:
Die gebührenpflichtigen Parkzonen im Haaner Stadtgebiet wurden erweitert. So ist der Parkplatz hinter dem ehemalige Postgebäude (Martin-Luther-Straße) ab sofort gebührenpflichtig. Im Lageplan und Luftbild sind die gebührenpflichtigen Parkzonen gekennzeichnet:
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Hinweis:
Die Gebührenhöhe hat sich nicht verändert. Es gilt weiterhin: Für die Nutzung der ausgewiesenen öffentlichen Parkflächen fällt in den ersten 15 Minuten keine Gebühr an. Danach wird eine Gebühr von 0,10 € pro angefangene 3 Minuten erhoben.