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Datum: 20.04.2021

Corona-Hilfsprogramm der Stadt Haan

Antragsformular

Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag an: 

Stadt Haan, Amt 20
Kaiserstr. 85
42781 Haan

Bei Rückfragen nehmen Sie bitte elektronisch Kontakt unter der nachfolgenden E-Mailadresse auf: coronahilfe@stadt-haan.de


Der Rat der Stadt Haan hat am 29.06.2021 beschlossen, die Antragsfrist des im März beschlossene städtische Corona-Hilfsprogramm bis zum 30.11.2021 zu verlängern den Kreis der Antragsberechtigten zu erweitern. Damit sollen mehr Unternehmen in die Lage versetzt werden einen Antrag zu stellen und die städtische Corona-Hilfe zu erhalten.

Nachdem bisher nur kleine Haaner Gewerbebetriebe, die maßgeblich von Betriebsschließungen oder Einnahmerückgängen in Folge der COVID-19-Pandemie betroffen waren, antragsberechtigt waren, können nun auch Freiberufler den einmaligen Zuschuss von bis zu 2.750 € beantragen. Ziel des Programms ist, durch die wirtschaftliche Unterstützung der Begünstigten die erweiterte Grundversorgung der Haaner Bevölkerung sicherzustellen.

Ziel des Programms ist, durch die wirtschaftliche Unterstützung der Begünstigten die erweiterte Grundversorgung der Haaner Bevölkerung sicherzustellen.

Insgesamt steht ein Budget von 300.000 Euro für die Bewilligung von Zuschüssen zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind u.a. alle Gewerbebetriebe (= selbstständige, nachhaltige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete gewerbliche Tätigkeit von natürlichen Personen und inhabergeführten Personen- und Kapitalgesellschaften) mit Sitz oder Hauptbetriebsstätte in Haan und maximal 10 vollzeitverrechneten (auf Basis einer 40-Stunden-Woche) in Haan angestellten Mitarbeitenden. Diese Gewerbebetriebe erbringen aktuell – und nach realistischer Prognose auch in 2021 und darüber hinaus – im Haupterwerb die nachfolgend aufgeführten Leistungen unmittelbar für Haaner Bürger:

• Einzelhandel und handwerkliche Leistungen (einschließlich Back- und Fleischwarenverkauf, Kunst- und Schmuckgewerbe, Raumausstatter)
• Hotels, Pensionen
• Gastronomie (einschließlich Grill, Bistro, Bar)
• Leistungen der Friseure, Barbiere, Kosmetikstudios
• Fotostudios, auch mit angeschlossenem Einzelhandel
• Catering
• Hundesalons
• Massagestudios (keine Studios, die Dienstleistungen sexueller Art erbringen), Saunen
• Reinigungen, Wäschereien
• Veranstaltungsbetriebe
• Taxibetriebe
• Fitnessstudios
• Tanz- und Ballettstudios
• Reisevermittlungen

Die vorgenannte Aufzählung ist nicht abschließend und soll „wesensverwandte“ Gewerbe(arten) mitumfassen.


Antragsvoraussetzungen – Beizufügende Unterlagen – Verfahren

Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:

• Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit rechtsverbindlicher Unterschrift (Original)
• Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung 2019 (Kopie) bzw. Steuerbescheid 2019
• Als korrespondierende Aufstellung eine Übersicht der Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2019 und 2020 (z.B. betriebswirtschaftliche Auswertung oder Einnahme-Überschussrechnung) bzw. der Monate Januar bis Juni 2021, in die auch alle Einnahmen aus anderen Landes- und/oder Bundeszuschüssen einzubeziehen sind, 
• Aussage über die bisher erhaltener Corona-Hilfen (Höhe und Auszahlungszeitpunkt) und etwaige Rückzahlungsverpflichtungen
• Schriftliche Darstellung einer positiven Fortführungsprognose für das Jahr 2021 ff.

Der voraussichtliche oder tatsächliche Gewinn/Überschuss

• darf im Jahr 2020 nicht mehr als 25.000 Euro betragen und
• muss Pandemie bedingt geringer sein als im Vorjahr.


Maximal wird ein Zuschuss von 2.750 Euro gewährt. Liegt der wirtschaftliche Nachteil in 2020 oder anteilig in der 1. Jahreshälfte 2021 gegenüber 2019 zwischen 10 und 2.750 Euro, wird ein anteiliger Zuschuss in Höhe des nachgewiesenen, auf volle 10 Euro abgerundeten wirtschaftlichen Nachteils gewährt.

Eine Zuschussbewilligung erfolgt für Gewerbetreibende und Freiberufler nur, soweit die Einkünfte aus dem Gewebebetrieb regelmäßig, das heißt mindestens in 2019, 2020 und 2021, die Haupteinkünfte (mindestens 51 %) darstellten.

Eine Zuschussgewährung setzt voraus, dass der Stadt Haan keine Steuern und/oder Abgaben aus dem Jahr 2019 und Vorjahren geschuldet werden und - bei Gewerbetreibenden - der Betrieb ordnungsgemäß, das heißt ohne Verstöße gegen gewerbe- und ordnungsrechtliche Bestimmungen, geführt wird.

Für Inhaber mehrerer Gewerbebetriebe gilt: Der Zuschuss kann nur für einen Gewerbebetrieb je Inhaber beantragt und gewährt werden.

Die Antragsfrist endet am 30. November 2021

Die Antragsfrist endet am 30. November 2021. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Nach Prüfung durch die Stadtverwaltung Haan ergeht ein entsprechender Bescheid an den Antragsteller / die Antragstellerin. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Hilfe. Die Bescheide ergehen unter der Bedingung, dass das Gewerbe weiterhin existiert und unter dem Vorbehalt einer Rückforderung, falls das Gewerbe vor dem 31.12.2022 eingestellt wird. Die Bewilligung von Zuschüssen erfolgt bis zur Höhe von einmalig 2.750 € je Antrag stellendem Gewerbebetrieb und ist auf einen Gesamtbetrag von höchstens 300.000 € für alle Zuwendungen begrenzt.


Bei Rückfragen nehmen Sie bitte elektronisch Kontakt unter der nachfolgenden E-Mailadresse auf: coronahilfe@stadt-haan.de