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Datum: 22.05.2025

Wiederaufbaufonds für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft nach der Hochwasserkatastrophe von 2021

Die Stadtverwaltung Haan möchte die Bürgerschaft darüber informieren, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit dem „Wiederaufbaufonds“ betroffene Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Wohngebäuden durch die direkte Einwirkung des Starkregen- und Hochwasserereignisses aus dem Jahr 2021 unterstützt.

Dazu zählen unter anderem auch Sachschäden an Gebäuden, Wegen, Garagen und vergleichbaren Stellplätzen sowie Hausrat. Im Falle von Unternehmen der Wohnungswirtschaft oder bei privaten Vermieterinnen und Vermietern können die Schäden auch Mietausfälle bzw. die Verringerung von Mieteinnahmen (Einkommenseinbußen) umfassen.

Anträge können seit dem 17. September 2021 bis zum 30. Juni 2026 gestellt werden.

Alle Informationen zum Fonds und der Förderrichtlinie „Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen“ sowie Antworten auf häufige Fragen finden sich auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunale, Bau und Digitalisierung (kurz: MHKBD) unter:

https://www.mhkbd.nrw/foerderprogramme/wiederaufbaufonds-fuer-privathaushalte-und-unternehmen-der-wohnungswirtschaft-nach-der-hochwasserkatastrophe