Sprungziele
Inhalt
Datum: 05.04.2023

Wichtige Informationen für Osterfeuer

Wer am kommenden Osterfest ein Osterfeuer abbrennen möchte, den bittet die Stadt Haan folgende Informationen zu beachten. Von der Möglichkeit Regelungen zur Durchführung von Brauchtumsfeuern, wie z.B. Osterfeuern, zu erlassen, hat die Stadt Haan keinen Gebrauch gemacht. Es gelten daher die allgemeinen Vorschriften des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW (LImschG NRW) und die allgemeinen Hinweise des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW.

§ 7 des Landesimmissionsschutzgesetzes NRW bestimmt, dass das Verbrennen sowie das Abbrennen von Gegenständen zum Zwecke der Rückgewinnung einzelner Bestandteile oder zu anderen Zwecken (z.B. Brauchtumsfeuer) im Freien untersagt ist, soweit die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch gefährdet oder erheblich belästigt werden können.

Zu beachten ist weiterhin, dass das Feuer ausschließlich der Brauchtumspflege dienen muss. Dies ist dann der Fall, wenn das Feuer von einer in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, einer Organisation oder einem Verein ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Der Zweck des Feuers darf nicht auf die schlichte Beseitigung pflanzlicher Abfälle gerichtet sein. Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur naturbelassenes Holz sowie von Blättern befreiter Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden darf. Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich um trockenes Holz handelt. Auf keinen Fall dürfen sonstige Abfälle, wie z.B. Haus- und Sperrmüll, Reifen, Plastikabfälle oder ähnliche Materialien verbrannt werden.

Im Hinblick auf mögliche Sicherheits- und Brandschutzauflagen ist zudem die Feuerwehr über das beabsichtigte Feuer zu informieren.