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Datum: 28.01.2022

Verwaltung informiert über Bürgerentscheid am 13. März 2022

Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt und den Tag für den Bürgerentscheid mit der Fragestellung „Soll die Markierung eines Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von Willhelmstraße bis Kölner Straße aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B 228 genommen werden?“ auf Sonntag, den 13. März 2022 festgelegt.

Leider konnte zwischen den Fraktionen und den Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens kein Einvernehmen über die sachliche Darstellung der Inhalte im Abstimmungsheft hergestellt werden, so dass das Abstimmungsheft nunmehr satzungsgemäß aus der Unterrichtung über den Ablauf der Abstimmung, einer Erläuterung des Verfahrens der Stimmabgabe durch Brief, einer Übersicht über die Stimmempfehlungen der im Rat vertretenen Fraktionen und dem Begründungstext des Bürgerbegehrens besteht. Dieser lautet nunmehr wie folgt:

„Am 25.03.2021 hat der Rat der Stadt Haan mehrheitlich zu Maßnahmen an der B228 u. a. entschieden, dass die gutachterlich empfohlene "Markierung eines Schutzstreifens bergauf" wieder ins Handlungskonzept aufgenommen wird.

Eine Umsetzung dieser bisher nicht gebotenen Maßnahme würde zum ersatzlosen Wegfall von PKW-Parkmöglichkeiten zwischen Wilhelmstraße und Kölner Straße führen. Diese Stellplätze sind für anliegende Geschäfte und deren Kundschaft, aber auch für die Bewohner von hoher Bedeutung. Ein Teil der Kunden wird mangels geschäftsnaher Parkmöglichkeiten abwandern, ein anderer Teil Parkmöglichkeiten in den Nebenstraßen suchen und dort den Parkdruck erhöhen.

Der Verzicht auf die Maßnahme ist mit keinen Kosten verbunden, sondern führt zu Einsparungen.“

Das Abstimmungsheft wurde Donnerstagvormittag an den Druckdienstleister übermittelt, der unverzüglich mit dessen Druck beginnt. Alle Abstimmungsberechtigten, das heißt die Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen und am Abstimmungstag 16 Jahre alt sind, erhalten zwischen dem 11. - 20. Februar 2022 ihre Abstimmungsbenachrichtigung sowie das Abstimmungsheft.

Sobald Sie Ihre Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, können Sie wie gewohnt die Unterlagen zur Abstimmung per Brief („Briefwahl“) beantragen. Auch bietet die Gartenstadt Haan die Stimmabgabe vor Ort („Briefwahl in Form der Direktwahl“) an. Diese ist ab dem 14. Februar 2022 im Sitzungsaal (Rathaus) der Gartenstadt Haan, Kaiserstr. 85, zu folgenden Öffnungszeiten möglich:

Montags, mittwochs, donnerstags 8:00 Uhr - 12:00; 13:00 -15:30 Uhr
Dienstags 08:00 Uhr - 12:00, 13:00 - 18:00 Uhr
Freitags 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Am Freitag, den 11. März 2022 hat das Abstimmbüro nachmittags auch von 13:00 - 18:00 Uhr geöffnet.

Am Sonntag, 13. März 2022 sind sodann die Stimmräume („Wahllokale“) von 8:00 - 18:00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass sich die Stimmräume seit der Bundestagswahl 2021 verändert haben können. Bitte schauen Sie daher auf Ihre Abstimmungsbenachrichtigung – diese enthält die Angabe Ihres Stimmraumes. Bitte tragen Sie am Abstimmungstag beim Aufsuchen der Stimmräume eine medizinische Maske.

Die Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgt am 13. März 2022 nach 18:00 Uhr in den Stimmräumen beziehungsweise der per Brief abgegebenen Stimmen im Rathaus durch die jeweiligen Abstimmungsvorstände.

Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage
• von mindestens 20 % der Abstimmungsberechtigten mit „JA“ beantwortet wurde und
• die „JA“-Stimmen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ergeben.

Wenn diese Mehrheit erreicht wird, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses.

Am selben Tag wird das vorläufige Ergebnis auf der Homepage der Stadt bekannt gegeben. Eine Präsentation der Ergebnisse im Sitzungssaal findet nicht statt. Das Ergebnis der Auszählung kann jedoch über einen Link auf der Homepage der Gartenstadt Haan verfolgt werden.

Haben Sie noch Fragen zum Ablauf der Abstimmung? Dann kontaktieren Sie die Mitarbeitenden des Wahlamtes telefonisch unter 02129 – 9110 oder per E-Mail an wahlamt@stadt-haan.de.