Trennung von Steuer- und Gebührenbescheiden ab 2025 und Erreichbarkeit des Steueramtes
Trennung von Steuer- und Gebührenbescheiden ab 2025 und Erreichbarkeit des Steueramtes
Ab dem Jahr 2025 sind die Grundsteuer- und die Gebührenveranlagung voneinander getrennt. Die Steuer- und Gebührenpflichtigen erhalten zukünftig zwei Bescheide:
- Einen Grundsteuerbescheid und
- einen Gebührenbescheid.
Der Gebührenbescheid ergeht wie üblich im Januar 2025.
Den Grundsteuerbescheid erhalten die Steuerpflichtigen, nachdem der Rat der Stadt Haan im Februar 2025 über die neuen Grundsteuerhebesätze im Rahmen der Grundsteuerreform beschlossen hat.
Aufgrund des weiterhin hohen Arbeitsaufkommens und des zusätzlichen zeitlichen Aufwandes zur Bewältigung der Grundsteuerreform, können sich steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Anliegen
- vorzugsweise per E-Mail an steueramt@stadt-haan.de wenden.
- Telefonisch erreichbar ist das Steueramt ausschließlich dienstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr.
- Persönliche Termine können online über die Internetseite der Stadt Haan vereinbart werden. Direktlink: https://termine-reservieren.de/termine/haan/
Fragen zum Grundsteuermessbetrag, zu den Berechnungsgrundlagen und zur Grundsteuerreform können ausschließlich vom zuständigen Finanzamt Hilden beantwortet werden. Kontakt:
- Hotline zur Grundsteuerreform des Finanzamtes: 02103 917-1959 oder
- Bürgerservice des Finanzamtes: 0211 1655-1655.
Rückfragen zu den Gebühren sind an die Bauverwaltung unter bauverwaltung@stadt-haan.de zu richten.
Wir danken für Ihr Verständnis.