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Datum: 11.11.2022

Stellungnahme zum Artikel der Rheinischen Post vom 10.11.2022 „Wildernde Hunde“

Die Ordnungsbehörde der Stadt Haan bittet um Korrektur und richtige Wiedergabe der Vorfälle „gerissene Rehe von wildernden Hunden“. Es befremdet, wie die RP ohne Recherche die Meinung eines Anwalts und seiner hessischen Sekretärin unreflektiert wiedergegeben hat.

Dem Ordnungsamt „miese Kommunikation“ vorzuwerfen ist das eine. Selbstverständlich hätte die Kommunikation zwischen dem Amt und dem hier zitierten Rechtsanwaltsbüro besser laufen können. Den Vorwurf der Untätigkeit bitten die Kolleginnen und Kollegen aber richtigzustellen:

Zum 1. Beißvorfall von Dezember 2021 hat die Rheinische Post immerhin richtig wieder gegeben, dass der Vorgang vom Ordnungsamt bearbeitet und das Verfahren abgeschlossen ist. Zum 2. Beißvorfall vom Juli 2022 enttäuscht die Berichterstattung in ihrer Einseitigkeit der Darstellung. Denn hätte der Redakteur bei der Stadtverwaltung nachgefragt, hätte er folgende Antwort erhalten: Die Ordnungsbehörde hatte zunächst die Aussage erhalten, dass bei dem Beißvorfall kein Haaner Hund beteiligt gewesen sei. Die am Tag nach dem Vorfall gestellte Anzeige des Jagdausübungsberechtigten haben die angeschriebenen Behörden bedauerlicherweise nicht an die Haaner Ordnungsbehörde weitergeleitet. Für die Stadt Haan lag demnach kein weiterer Fall vor. Mit anderen Worten: Der Ordnungsbehörde Haan hier einen Fehler zu unterstellen ist schlichtweg falsch.


Seit dem 25.10.2022 liegt dem Ordnungsamt Haan die Anzeige vor und befindet sich in der Bearbeitung.

Und: Nein, die Aussage der Fraktionsvorsitzenden der WLH in einem Ausschuss, sie wisse, dass es ein Haaner Hund gewesen sei, reicht für ordnungsbehördliche Ermittlungen nicht aus.

Hier einer Behörde einen Vorwurf der Untätigkeit zu machen und Menschen zu zitieren (in diesem Fall die „hessisch-robuste Sekretärin“), die Klüngelei vermuten, ist schlechter Stil und unseriöser Journalismus. Und am Ende sei die Frage erlaubt, wer hier geschlafen hat. Die Ordnungsbehörde jedenfalls nicht.