Informationen zu Straßenmarkierungsarbeiten im Stadtgebiet
Aktuell werden im Haaner Stadtgebiet wieder Fahrbahnmarkierungen vorgenommen. Hierbei handelt es sich um Auffrischungen bereits bestehenden Markierungen sowie Neuerungen, die sich aus dem Verkehrsentwicklungsplan ergeben und anderes.
Folgende Markierungsarbeiten sind noch geplant:
- Fahrradstraßen: Am Ideck, Buschhöfen, Dieker Straße und Tückmantel
- Markierung Aufmerksamkeitsstreifen: Im Kreuzungsbereich Bollenheide/ Panoramaradweg
- Straßenmarkierungen: Am Hühnerbach, Am Langenkamp, Dieker Straße, Drosselweg, Wiesenstraße und Kurve Düsselberger Straße/ Sinterstraße
- Änderung und Ergänzung der Markierung Wibbelrather Weg
Diese Arbeiten sind inzwischen abschlossen:
- Fahrradstraße: Diekermühlen Straße
- Markierung Radschutzstreifen: Düsseldorfer Straße, Rudolf-Harbig-Weg
- Straßenmarkierungen: Finkenweg, Fröbelweg, Hochstraße, Kaiserbusch und Zwengenberger Straße
Die Einrichtung von Radschutzstreifen und Fahrradstraßen beruht in erster Linie auf dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG). Dieses Gesetz sieht eine stärkere Gleichberechtigung der schwächeren Verkehrsteilnehmenden - wie Zufußgehende und Radfahrende - zum motorisierten Verkehr vor. So führt § 16 II Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz aus, dass die jeweiligen Träger der Straßenbaulast zur "Gewährleistung einer hohen Qualität und möglichst weitgehenden Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit... die Verbesserung der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur voran ..." (zu) treiben (haben). Die Stärkung des Rad- und Fußverkehrs wurde auch bereits in dem 2018 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Haan berücksichtigt.
Die Straßenmarkierungsarbeiten werden an spezialisierte externe Unternehmen vergeben, die die Arbeiten im Rahmen ihrer Einsatzplanung zeitlich unabhängig planen und durchführen. Dabei entscheiden sie oft sehr kurzfristig, wo ihre Straßenkolonnen eingesetzt werden, da verschiedene Faktoren berücksichtigt werden müssen. Ein wesentlicher Aspekt ist die Witterungsabhängigkeit der Straßenmarkierungsarbeiten. Markierungen können nur bei trockener Witterung aufgetragen werden, um eine optimale Haftung und Langlebigkeit der Farben zu gewährleisten. Da kurzfristige Änderungen im Zeitplan oft notwendig sind, um auf günstige Wetterbedingungen reagieren zu können, ist eine vorherige Information von Anwohnenden oft nur in Ausnahmefällen möglich. Die Aufstellung von Haltverbotsschildern durch die Unternehmen ist daher im Regelfall die einzig mögliche Vorabinformation an die Anwohnenden.
Die Baustellen werden in der Regel mit Leitkegeln und Warnbaken gesichert. Wo die Straßenbreite nicht ausreicht, um den Verkehr vorbeizuleiten, muss für die Dauer der Markierungsarbeiten eine Vollsperrung eingerichtet werden. Die einzelnen Markierungsarbeiten werden möglichst innerhalb kurzer Zeit fertiggestellt, so dass der Verkehr schnell wieder normal fließen kann.
Konkrete Ausführungstermine können aufgrund der oben beschriebenen Gründe nicht genannt werden. Die Stadt Haan ist jedoch bestrebt die Behinderungen möglichst gering zu halten und wird zusammen mit dem ausführenden Unternehmen die Unannehmlichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger so weit wie möglich minimieren.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die häufig kurzfristige Planung dieser notwendigen Arbeiten. Vielen Dank.