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Datum: 12.05.2021

Stadt Haan unterstützt Eltern finanziell

Zur weiteren Eindämmung des Coronavirus wurde die Präsenzpflicht an Schulen seit Beginn des Jahres 2021 in nicht unerheblichem Umfang ausgesetzt. Für Schulkinder gibt es teilweise eine Notbetreuung. Für Kitas gilt weiterhin ein eingeschränkter Öffnungsbetrieb. Sowohl für Kindertagespflege, Kitas und OGS wurde und wird der dringende Appell an die Eltern aufrechterhalten, wann immer es möglich ist, die Kinder zuhause zu betreuen.

Weiterhin können Eltern sich darauf verlassen, dass die Stadt Haan sie während der Corona-Pandemie nicht mit den Betreuungskosten für Kita, Kindertagespflege und OGS allein lässt. Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Rat in seiner Sitzung am 11.05.2021 einstimmig, dass die Eltern für den Zeitraum vom 01.02. bis 31.07.2021 nur für insgesamt vier Monate mit jeweils 50 % der fälligen Beitragszahlungen belastet werden. Damit kompensiert die Stadt für sechs Monate je 50 % der Beiträge aus dem Haushalt. Für die Monate Mai und Juni beteiligt sich auch das Land NRW mit je 50 % an den entgangenen Beiträgen. Die Eltern werden somit für zwei Monate komplett von ihren Zahlungspflichten entbunden.

Die Beteiligten hätten sich ein höheres finanzielles Engagement des Landes NRW gewünscht, wie es bislang üblich war. Dann wäre es denkbar gewesen, den Eltern ihre Beitragsverpflichtung komplett zu erlassen.

Die Stadtverwaltung hat vorausschauend sämtliche Einzugsermächtigungen seit Februar 2021 ruhend gestellt. Um den Ratsbeschluss umzusetzen, plant die Stadtverwaltung, in den Monaten Juni und Juli 2021 einen jeweils vollständigen Monatsbeitrag von den Eltern einzufordern, also Einzugsermächtigungen in diesem Umfang wieder zu aktivieren. Damit werden vier halbe Monatsbeiträge unbürokratisch eingezogen. Sofern Daueraufträge (teilweise) weiterhin aktiv waren, erfolgt nach Verbuchung der 50 % Beiträge automatisch die Erstattung der Überzahlung.

Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie Einkommensverluste verkraften müssen, weil sie sich z.B. in Kurzarbeit befinden, können beim Jugendamt eine Neuberechnung ihrer Einkommensverhältnisse beantragen. Kontakt: jugendamt@stadt-haan.de.

Sofern Kinder während der Notbetreuung und des eingeschränkten Öffnungsbetriebes in Kitas weiterhin relativ regelmäßig an der Mittagsverpflegung teilnehmen, wird wie bisher der volle Essensbeitrag fällig.