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Datum: 11.04.2023

Stadt Haan informiert über Schöffenwahl 2023

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Haan insgesamt 23 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Mettmann, Velbert und Wuppertal sowie am Landgericht Wuppertal als

Vertreter_innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Gemeindevertretung (Rat) schlagen doppelt so viele Kandidat_innen vor, wie benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen.

Wer kann sich auf ein Schöffenamt bewerben?

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (wie Richter_innen, Rechtsanwält_innen, Polizeivollzugsbeamt_innen, Bewährungshelfer_innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdiener_innen sollen nicht zu Schöffinnen/ Schöffen gewählt werden.

Wer eignet sich für das Schöffenamt?

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, das heißt die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin/ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Schöffe – Ein verantwortungsvolles Amt

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin/ eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Schöff_innen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der/die Angeklagte aufgrund des Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat. Schöff_innen sind mit den Berufsrichter_innen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöff_innen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöff_innen daher mitzu- verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichter_innen müssen Schöff_innen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, sich aber auch von besseren Argumenten überzeugen lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Kontakt und Bewerbungsfrist:

Ansprechpartnerin: Andrea Kronauer, Recht- und Ordnungsamt der Stadt Haan.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 07.05.2023 beim Recht- und Ordnungsamt Tel.: 02129 911-171, andrea.kronauer@stadt-haan.de

Schöffenwahl Jugend-Strafrecht:

Zeitgleich zu der genannten Schöffenwahl, werden auch Schöffinnen und Schöffen im Jugend-Strafrecht gesucht. Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Susanne Kossmann. Interessentinnen und Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Jugendliche) bis zum 30.04.2023 beim Jugendamt Tel.: 02129 911-430, E-Mail: susanne.kossmann@stadt-haan.de