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Datum: 18.07.2022

Sie haben Fragen zur Grundsteuerreform?

Vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 müssen Eigentümer_innen eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim zuständigen Finanzamt einreichen. Anschließend wird das Finanzamt die Neubewertung des Eigentums, zum Zwecke Errechnung des Grundsteuerwerts, vornehmen.  

Wo erhalte ich Informationen?

Die Hotline für Fragen zur Grundsteuerreform und zur Feststellungserklärung erreichen Sie unter: 02103 / 917 – 1959

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.grundsteuer.nrw.de 

Wo finde ich meine Einheitswertnummer?

Ihre Einheitswertnummer finden Sie auf Ihrem Steuer- und Gebührenbescheid unter „Aktenzeichen Finanzamt“. Diese beginnt mit 412-… oder 415-…

Durch das Voranstellen der Finanzamtsnummer 135 erhalten Sie Ihre Einheitswertnummer: 135-412-…