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Datum: 14.12.2020

Rathaus stellt ab Donnerstag, 17. Dezember 2020 bis einschließlich Freitag, 8. Januar 2021 offenen Kundenbetrieb ein

Am Sonntag haben die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder den zweiten Lockdown beschlossen, der am Mittwoch, 16. Dezember bundesweit in Kraft tritt.

Die Stadtverwaltung wartet nun auf die Konkretisierung in der noch folgenden neuen Coronaschutzverordnung (Corona-SchVO) des Landes NRW. Um den Bürgerinnen und Bürgern aber möglichst schnell eine Planungssicherheit zu geben, hat der Krisenstab in seiner heutigen Sitzung bereits eine Regelung für das Rathaus und die Nebenstellen beschlossen.

Um Kunden und Personal zu schützen, wird die Verwaltung den offenen Kundenbetrieb ab Donnerstag, 17. Dezember 2020 bis einschließlich Freitag, 8. Januar 2021 komplett einstellen. Der Zugang erfolgt nur nach vorheriger Terminvergabe und nur in dringenden und unaufschiebbaren Notfällen.

Die Fachämter sind weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die Kontaktdaten sind unten auf der Internetseite der Stadt Haan unter www.haan.de abrufbar oder wenden Sie sich an die Telefonzentrale unter 02129 / 911-0.
Das Einwohnermeldeamt wird die bereits vereinbarte Termine wahrnehmen und bearbeiten. Neue Termine können erst für den Zeitraum ab 10. Januar 2021 vereinbart werden. Nur in dringenden und unaufschiebbaren Notfällen wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen telefonisch an 02129 / 911-186.

Die für diesen Zeitraum angemeldete Eheschließungen finden statt.

Das Corona-Bürgertelefon ist von Montag - Donnerstag von 8.00 - 15.30 Uhr und am Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr besetzt. Ausgenommen sind die Feiertage einschließlich Heiligabend und Silvester.

Die für diesen Zeitraum angemeldete Eheschließungen finden statt.