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Datum: 28.05.2021

Neue Coronaschutzverordnung ab 28. Mai mit dreistufigen Verfahren

Fünf Werktage muss die Inzidenz im Kreis Mettmann unter 100 liegen, damit im Anschluss am übernächsten Tag die Bundes-Notbremse außer Kraft treten kann. Mit beginnender Zählung am Dienstag wird aller Voraussicht nach auch am fünften Tag, also am Samstag, die Inzidenz unter 100 liegen, sodass ab Montag die Notbremse außer Kraft treten kann. 

Liegen die Inzidenzwerte stabil unter 100, erfolgen gemäß der - ab Freitag, 28. Mai 2021 gültigen - Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Öffnungsschritte in einem dreistufigen Verfahren: