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Datum: 12.07.2021

Wirtschaftsförderung entwickelt Mietzuschussprogramm, um Leerständen aktiv entgegen zu wirken - Anträge ab 12.07.2021 möglich

Im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Kultur, Städtepartnerschaften und Tourismus im Februar 2021 stellte die Wirtschaftsförderung zum ersten Mal ihr Vorhaben vor, ein Mietzuschussprogramm für den Einzelhandel ins Leben zu rufen. Nach Ausarbeitung eines Konzeptes, der Förderrichtlinien und der entsprechenden Antragsformulare wurde das Förderprogramm vom Rat der Stadt Haan am 29.06.2021 einstimmig beschlossen.

Innenstädte und Einzelhandel stehen vor großen Herausforderungen und Umbrüchen. Die Auswirkungen die Corona-Pandemie sind in ihren Folgen noch nicht absehbar. Die Situation der Innenstadt (einschließlich der Bahnhofstraße) und auch im Nahversorgungsbereich Gruiten / Bahnstraße ist derzeit nicht von einer hohe Leerstandsquote geprägt. Dies soll auch so bleiben. Daher hat die Wirtschaftsförderung dieses proaktive Instrument entwickelt, um schnell und kurzfristig Ansiedlungen - auch von innovativen und zukunftsorientierten Konzepten - im inhabergeführten Einzelhandel zu unterstützen.

Gefördert werden Existenzgründungen sowie Unternehmen, die

  • sich mit einem inhabergeführten Einzelhandelsunternehmen im Innenstadtbereich (Umgrenzung Kaiserstr., Schillerstr., Diekerstr., Mittelstr.), entlang der Bahnhofstr. und im Bereich Bahnstr. ansiedeln möchten
  • mit ihrem inhabergeführten Geschäft in den Innenstadtbereich (Umgrenzung Kaiserstr., Schillerstr., Diekerstr., Mittelstr.) oder Bereich Bahnstr. umsiedeln möchten.

Bei Bewilligung des Antrages erhalten die Betriebe eine Zuwendung in Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 50 v.H. der monatlichen Nettokaltmiete, jedoch höchstens bis zu einem Maximalbetrag von 1.000,- EUR je Monat über einen Zeitraum von zwölf aufeinanderfolgende Monate. Eine Verlängerung um sechs weitere aufeinanderfolgende Monate wird nach erneuter Antragsstellung gewährt, wenn ersichtlich ist, dass sich das Konzept in Haan als marktfähig erweist, der Betrieb erfolgreich geführt wird und nachgewiesen werden kann, dass der Betrieb weitere zwei Jahre in Haan bestehen bleiben wird. Darüber hinaus wird eine Zuwendung in Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 50 v.H. zu den Anschaffungs- und Gestehungskosten, jedoch höchstens zu einem Maximalbetrag von 2.500,- EUR, gewährt.

Alle Bestimmungen und Voraussetzungen sind in den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung im Rahmen des Leerstandsmanagements der Wirtschaftsförderung“ nachzulesen. Diese und die Antragsunterlagen sind auf der städtischen Website zu finden.

Dr. Jürgen Simon und Paulina Betthaus von der Stabsstelle Wirtschaftsförderung freuen sich über das einstimmige Votum für dieses Programm, das der Rat der Stadt Haan mit seinem Beschluss abgegeben hat: „Wir möchten die Hürde für einen Zuschuss relativ gering halten. Prüfen werden wir jedoch den Businessplan und die Gültigkeit der Gewerbeanmeldung. Zudem muss ein Mietvertragsentwurf, aus dem die Lage, die Ladenfläche, der Mietzins sowie die geplante Mietdauer (mindestens 1 Jahr) hervorgehen, vorgelegt werden. Wir hoffen sehr, dass das Programm angenommen wird und wir damit einen wirksamen Beitrag leisten können, Einzelhandelsunternehmen mit neuen Konzepten und Ideen in Haan anzusiedeln.“

Weitere Informationen und den Antrag finden Sie unter Wifö Aktuell