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Datum: 25.11.2020

Keine Ladenöffnungen an Sonntagen im Advent in Haan

Mit der derzeit gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 30.10.2020 sah die Landesregierung NRW das Öffnen von Verkaufsstellen an den Adventssonntagen im Paragraf 11 Absatz 3 vor. Begründet wurde dies mit der Vermeidung von Infektionsgefahren durch einen unregulierten Kundenandrang an den Wochenenden in der Vorweihnachtszeit.

Gestern befasste sich jedoch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mit einem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di gegen diesen Paragrafen 11 Absatz 3 aus der Coronaschutzverordnung und gab dem Eilantrag statt. Das OVG Münster äußerte Zweifel an der Begründung der Landesregierung NRW, dass mit den verkaufsoffenen Sonntagen das Infektionsrisiko eingedämmt werden sollte.

Informationen zu diesem Beschluss können Sie unter folgendem Link nachlesen:

https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/96_201124/index.php

Somit darf in diesem Jahr keine Verkaufsstelle in Haan an einem Sonntag öffnen.

Die Wirtschaftsförderung der Stadt Haan und die Aktions- und Werbegemeinschaften informieren derzeit den Einzelhandel über den Beschluss des OVGs Münster.

Ansprechpartner aus der Wirtschaftsförderung:

Herrn Dr. Simon: 02129911-248

Frau Betthaus: 02129911-241

📬︎ wirtschaftsfoerderung@stadt-haan.de