Jugend- und Schulverwaltungsamt informieren über Ausweitung der Notbetreuung
Seit Donnerstag, 23. April, haben mehr Eltern als bisher Anspruch auf eine Notbetreuung in Kitas und in den Klassen 1-6 der allgemeinbildenden Schulen, da die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO) der Landesregierung nun deutlich mehr systemrelevante Berufe umfasst. Eine Liste dieser Berufsgruppen ist auf der Homepage der Stadt Haan www.haan.de direkt auf der Startseite unter „Informationen für Eltern und Familien“ veröffentlicht.
Anspruch auf eine Notversorgung haben Familien dann, wenn mindestens ein Elternteil in einem solchen systemrelevanten Beruf tätig ist. Eltern, die die Notversorgung in Anspruch nehmen wollen, sollen den Antrag inkl. Bestätigung des Arbeitsgebers bitte zunächst in „ihrer“ Kita oder Schule stellen und melden (Formular ebenfalls auf der Homepage).
Die neue Verordnung stellt die Arbeitsorganisation in den Kitas und Schulen erneut vor einer großen Herausforderung. „Wir sind inzwischen eingespielt und für die zu erwartende höhere Nachfrage gut aufgestellt“, so Jugendamtsleiterin Elke Fischer. „In den letzten Wochen gab es einen engen Austausch mit den Eltern und Kindern, auch wenn keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Allen ist bewusst, dass die Kontaktbeschränkungen und damit die Verringerung der Infektionsgefahren beibehalten werden müssen.“
Dies bedeutet, dass die Kinder auch weiterhin in Kleingruppen bis maximal fünf Kinder betreut werden und dementsprechend auch die Erzieherinnen und Erzieher verstärkt in die Kitas zurückkehren werden, um den Betreuungsbedarf abzudecken. In den Schulen wird die Notbetreuung wie bisher gemeinsam durch Lehr- und OGS-Kräfte abgedeckt.
Die Erzieherinnen der städtischen Kitas- und OGS, die in den vergangenen Wochen weniger für Betreuungszwecke eingesetzt wurden haben die Zeit genutzt, Konzepte für ihre Einrichtungen zu entwickeln, den Kontakt mit den Kindern durch eigene Videos und/oder Briefe zu halten, Mund- und Nasenschutz für Kolleginnen und Kollegen zu nähen sowie den städtischen Ordnungsdienst und das Bürgertelefon zu unterstützen.
Auch in anderen Bereichen des Jugendamtes ist der Bedarf nach Beratung und Hilfe groß. Die Sozialarbeiter*innen des Bezirkssozialdienstes sind während der Corona-Schutzmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Eltern da. Beratungsgespräche im Rahmen der Erziehungsberatung und der Trennungs- und Scheidungsberatung werden telefonisch geführt.
Im Bereich der erzieherischen Hilfen laufen alle Maßnahmen weiter, auch wenn die Hilfeplangespräche vorläufig verschoben werden mussten. Die Sozialarbeiter*innen des Bezirkssozialdienstes stehen in engem Kontakt mit den Anbietern der Hilfen und stellen sicher, dass die Familien weiter ihre Hilfen bekommen. Dabei wird im Vorfeld genau geprüft, wie der Schutz der Familien und der Helfer vor Infektionen sichergestellt werden kann.
„Gerade in dieser schwierigen Zeit ist es wichtig, dass das Team der Sozialarbeiter*innen arbeitsfähig bleibt“, so Fischer. „Zwei Sozialarbeiterinnen sind daher während der Bürozeiten vor Ort in der Dienststelle, die anderen im Homeoffice. So ist sichergestellt, dass in Notfällen auch eine Gefährdungseinschätzung nach dem Vier-Augen-Prinzip vor Ort erfolgen kann.“
- PDF-Datei: (121 kB)