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Datum: 15.03.2020

Informationen der Stadtverwaltung zur Notbetreuung

Ergänzend zum gestrigen Update zur Schließung von Schulen und zum Betretungsverbot für Kitas durch das Land Nordrhein-Westfalen weist die Stadtverwaltung auf eine aktuelle Elterninfo zu genanntem Betretungsverbot für Kitas durch das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI) und zu den Ausnahmeregelungen für unentbehrliche Berufsgruppen aus kritischen Infrastrukturen hin:

Elterninformation des Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI)

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass sich ab dem morgigen Montag, 16. März 2020, nur Eltern aus den dort genannten Berufsgruppen für eine Notbetreuung melden. Ferner wird nochmals daran erinnert, dass diese Regelung der Notbetreuung nur dann greifen kann, wenn beide Elternteile in genannten Berufsgruppen arbeiten und wenn eine Bescheinigung der Unentbehrlichkeit durch den jeweiligen Arbeitgeber eingereicht wird.

Von dieser Berufsgruppen-Regelung sind auch die Eltern von Schulkindern betroffen.

Sobald Land und/oder Kreis in den kommenden Tagen weiter gehende Regelungen treffen, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.

Parallel dazu werden alle aktuellen Informationen über die direkten Netzwerke der Schulen und Kitas (inklusive Kindertagespflege) durch das Jugend- und Schulverwaltungsamt verteilt. Somit ist auch die jeweilige Schule oder Kita über aktuelle Informationen unterrichtet, sobald sie vorliegen.

Update vom 15.03.2020: 

Folgend finden Sie die Leitlinien zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastruktur und den Antrag zur Betreuung:

Leitlinien zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI)

Antrag auf Betreuung eines Kindes währen des Ruhens des Unterrichts