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Datum: 03.02.2023

HINWEISE ZUR GRUNDSTEUERREFORM

Am 31.01.2023 ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung im Rahmen der laufenden Grundsteuerreform abgelaufen.

Die Finanzverwaltung wird die säumigen Erklärungspflichtigen in einem ersten Schritt zunächst mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern. Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung der Finanzverwaltung.

Alle Regelungen der Länder und die wichtigsten Informationen zur Reform finden Sie weiterhin unter www.grundsteuerreform.deKlickt man dort auf das entsprechende Bundesland, erfolgt eine Weiterleitung auf www.grundsteuer.nrw.de.

Die seit dem 01.04.2022 freigeschaltete Hotline, ist unter der Rufnummer 02103 917-1959 in der Zeit von 09:00 - 18:00 Uhr erreichbar.