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Datum: 12.03.2020

Hinweise und Orientierungsrahmen für die Durchführung von Veranstaltungen

Laut Erlass des NRW-Gesundheitsministers von Dienstag, 10. März, werden in ganz NRW Veranstaltungen mit mehr als 1000 zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern grundsätzlich abgesagt.

Liegt die Zahl der zu erwartenden Besucherinnen und Besucher darunter, ist eine individuelle Einschätzung der örtlichen Behörden erforderlich: „Bei Veranstaltungen mit weniger als 1000 erwarteten Besuchern / Teilnehmern ist – wie bisher – eine individuelle Einschätzung der Veranstaltung erforderlich, ob und welche infektionshygienischen Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.“ so der Wortlaut im Erlass.

Auch die nicht-städtischen Veranstalter, die in der kommenden Zeit eine Veranstaltung geplant haben, werden gebeten, eine Risiko-Bewertung ihrer Veranstaltung durchzuführen und eigenverantwortlich und verantwortungsvoll zu prüfen.

Für die Risiko-Bewertung empfiehlt die Stadt Haan folgende Checkliste.

Pressemitteilung