Sprungziele
Inhalt
Datum: 28.01.2022

Haushaltssatzung 2022 kann öffentlich bekannt gemacht werden

Der Landrat des Kreises Mettmann hat die vom Rat am 14.12.2021 beschlossene Haushaltssatzung 2022 zur Kenntnis genommen und mit Schreiben vom 25.01.2022 mitgeteilt, dass diese bekannt gemacht werden kann. Mit dieser Mitteilung ermöglicht der Kreis Mettmann frühzeitig die Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.

Der Haushalt 2022 weist aufgrund der wirtschaftlichen Einbrüche durch die Corona Pandemie und der dadurch verursachten Steuerausfälle ein negatives Jahresergebnis von rd. 5,6 Mio. € auf, welches auch in den Folgejahren nur durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt und der Haushaltsausgleich dargestellt werden kann. Bei unveränderter Planung und Entwicklung wäre die Ausgleichsrücklage bereits in 2024 vollständig aufgebraucht und die Allgemeine Rücklage müsste in Anspruch genommen werden. Darin berücksichtigt sind bereits bis 2024 die seitens der Stadt Haan ermittelten Finanzschäden durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, welche als außerordentlicher Ertrag in den Ergebnisplanungen Berücksichtigung finden.
Der allgemeine Konsolidierungsdruck besteht weiter fort und Kernziel für Rat und Verwaltung muss es sein, den absehbar wiedereinsetzenden Eigenkapitalverzehr zum frühestmöglichen Zeitpunkt durch einen in Aufwand und Ertrag ausgeglichenen Haushalt zu stoppen.