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Datum: 22.04.2021

Haushaltssatzung 2021 kann öffentlich bekannt gemacht werden

Der Landrat des Kreises Mettmann hat die vom Rat am 25.03.2021 beschlossene Haushaltssatzung 2021 zur Kenntnis genommen und mit Schreiben vom 20.04.2021 mitgeteilt, dass diese bekannt gemacht werden kann.

Mit dieser Mitteilung ermöglicht der Kreis Mettmann bereits deutlich vor Fristablauf die Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung, die durch die Verschiebung des Beschlusses über den Haushalt 2021 von Dezember 2020 in den März 2021 durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie erforderlich geworden war.

Entgegen der positiven Vorjahresdaten weist der verabschiedete 2021er Haushalt wieder ein negatives Jahresergebnis von rd. 1,9 Mio. € auf, welches auch in den Folgejahren nur durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt und der Haushaltsausgleich dargestellt werden kann.

Bei unveränderter Planung und Entwicklung wäre die Ausgleichsrücklage bis Ende 2024 nahezu vollständig aufgebraucht – bei weiterer defizitärer Entwicklung wären evtl. schon früher genehmigungspflichtige Mittel der Allgemeinen Rücklage in Anspruch zu nehmen. Darin berücksichtigt sind bereits die seitens der Stadt Haan ermittelten Finanzschäden durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie i.H.v. 16,2 Mio. € im Zeitraum 2021 bis 2024, welche als außerordentlicher Ertrag bereits in den Ergebnisplanungen Berücksichtigung finden.

Der allgemeine Konsolidierungsdruck besteht weiter fort und Kernziel für Rat und Verwaltung muss es sein, den wiedereinsetzenden Eigenkapitalverzehr zum frühestmöglichen Zeitpunkt durch einen in Aufwand und Ertrag ausgeglichenen Haushalt zu stoppen.