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Datum: 03.04.2020

Haaner Gastronomiebetriebe müssen nicht für Außenbereich zahlen

Besitzern von Cafés, Gaststätten und Restaurants, die für ihren Betrieb eine Außenbewirtung auf öffentlichen Flächen beantragt haben, stellt die Stadt Haan mit Erteilung einer Erlaubnis eine Sondernutzungsgebühr in Rechnung. Für die Monate, in denen die Gastronomiebetriebe unverschuldet den Außenbereich nicht nutzen können, ist geregelt, dass die Stadtverwaltung von Amts wegen die anteiligen Gebühren erstattet. Diese seit Jahren gängige Praxis greift selbstverständlich auch in der aktuellen Situation, in der die Gastronomen aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen ihren Außenbereich nicht öffnen können.

Pressemitteilung