Führerscheinumtausch - Zunächst nur Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit Papierführerschein
Papierführerscheine (grau und rosa) und Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, auf 15 Jahre befristeten, EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Daher besuchen aktuell viele Haanerinnen und Haaner das Rathaus, um ihren alten Führerschein umzutauschen. Dabei kommt es jedoch häufig zu Irritationen.
Führerscheininhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958, die noch nicht im Besitz eines „Karten-Führerscheins sind, müssen ihre „graue“ oder „rosa“ Fahrerlaubnis bis zum 19. Januar 2022 umtauschen.
Alle, die bereits einen Kartenführerschein haben, der übrigens im Gegensatz zu den älteren Fahrerlaubnissen in der ganzen EU gilt, müssen erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Umtausch in die Wege leiten. Beim Karten-Führerschein ist nicht das Geburtsjahr, sondern das Ausstellungsjahr ausschlaggebend. Es gilt:
- Alte Fahrerlaubnisse (Papierführerscheine): Staffelung nach Jahrgang
- Karten-Führerschein: Staffelung nach Ausstellungsjahr.
Unter folgendem Link informiert der Kreis Mettmann ausführlich über das Umtauschverfahren: Kreisverwaltung Mettmann / Antrag auf Führerschein-Umtausch.