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Datum: 03.02.2023

Entdecken Sie die Kosten der Straßenreinigung

Informationen zur Neufassung der Straßenreinigung- und Gebührensatzung zum 01.01.2023

Straßenreinigung ist ein wichtiger Bestandteil des städtischen Lebens. Sie ist notwendig, um unsere Straßen sauber und sicher zu halten. Aber was kostet die Straßenreinigung? Es gibt viele Faktoren, die den Preis der Straßenreinigung beeinflussen. Wichtigster Faktor ist sicherlich die Größe der zu reinigenden Fläche. Je größer die Fläche, desto höher die Kosten. Darüber hinaus spielt auch die Beschaffenheit der Straße eine Rolle. Straßen mit Kurven und Parkbuchen erfordern höheren Arbeitsaufwand als gerade verlaufende Straßen ohne Parkplätze.

Mit der Neufassung der Straßenreinigung- und Gebührensatzung der Stadt Haan (Nummer 60.01) zum 01.01.2023 erhöhen sich die Straßenreinigungsgebühren. Neben dem Kostenanstieg wirkt sich auch der Umstand aus, dass nunmehr bei der Berechnung der Gebührensätze auch die Reinigungshäufigkeit berücksichtigt ist. Den Straßenreinigungs-gebühren für das Jahr 2023 liegt folgende Berechnung zugrunde:

Die Höhe der umzulegenden Kosten der regelmäßigen Straßenreinigung ist mit 239.239,59 € kalkuliert. Bei der Maßstabsregelung wurden im Hinblick auf den unterschiedlichen Reinigungsvorteil* der Eigentümer der erschlossenen Grundstücke 4 Reinigungs-klassen gebildet, denen die gereinigten Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung und der Reinigungshäufigkeit zugewiesen sind.

Danach ergibt sich die folgende Aufstellung:

Reinigungsklasse

Verkehrsbedeutung

Reinigungshäufigkeit

1

Anliegerstraße

14-täglich

2

Haupterschließungsstraße

14-täglich

3

Hauptverkehrsstraße

14-täglich

4

Fußgängerzone/ öffentlicher Platz

4mal wöchentlich

Der unterschiedliche Leistungsumfang und die Unterschiede bei den Vorteilen der gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer durch die Reinigung werden durch Gewichtungsfaktoren berücksichtigt. Die Leistungsunterschiede und deren Gewichtung sind in das Ermessen des örtlichen Satzungsgebers, hier die Stadt Haan, gestellt.

Zur Gewichtung der Verkehrsbedeutung ist der Anliegerstraße als Regelfall der Gewichtungsfaktor 1 zugewiesen. Wegen des geringeren Vorteils der Reinigungsleistung für die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke besitzen die Haupterschließungsstraßen den Gewichtungsfaktor 0,8, die Hauptverkehrsstraßen den Gewichtungsfaktor 0,6. Die Fußgängerzonen / öffentliche Plätze sind wie die Haupterschließungsstraßen mit dem Gewichtungsfaktor 0,8 berücksichtigt, da dort Bewohner aus dem gesamten Stadtgebiet verkehren.

Der Reinigungsumfang ist bei allen Straßengruppen gleich. Gereinigt werden die Fahrbahnen. Die Häufigkeit der Reinigung ist allerdings unterschiedlich. Anlieger-, Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen werden alle zwei Wochen, die Fußgängerzonen/ öffentliche Plätze viermal in der Woche gereinigt.

Die Gewichtung nach der Reinigungshäufigkeit geht vom Regelfall der zweiwöchentlichen Reinigung mit dem Gewichtungsfaktor 1 aus. Die Gewichtung der viermal in der Woche gereinigten Fußgängerzonen und öffentlichen Plätze erfolgt somit mit dem Faktor 8.

Im nächsten Schritt erfolgte die Gewichtung der auf die einzelnen Reinigungsklassen entfallenden Frontmeter. Dabei ergab sich die folgende Aufstellung:

Reinigungsklasse

Frontmeter

Gewichtungsfaktoren

Gewichtete Frontmeter

1

45.813,00 m   x

1 × 1,0

45.813,00 m

2

29.487,00 m   x

1 × 0,8

23.589,60 m

3

27.471,00 m   x

1 × 0,6

16.482,60 m

4

975,00 m        x

8 × 0,8

6.240,00 m

Summe

92.125,20 m

Die Division der Reinigungskosten von 239.239,59 € durch die Summe der gewichteten Frontmeter von 92.125,20 m führte zum Einheitssatz von 2,5969 € pro gewichteten Frontmeter.

Der Gebührensatz pro Frontmeter errechnet sich für die einzelne Reinigungsklasse durch Multiplikation des Einheitssatzes mit den jeweiligen Gewichtungsfaktoren entsprechend folgender Aufstellung:

Reinigungsklasse

Einheitssatz

 Gewichtungsfaktoren

Gebührenbetrag je Frontmeter

Anliegerstraße

2,5969 € x

1 × 1,0

  2,59 €

Haupterschließungsstraße

2,5969 € x

1 × 0,8

2,07 €

Hauptverkehrsstraße

2,5969 € x

1 × 0,6

  1,55 €

Fußgängerzonen/ Öffentliche Plätze

2,5969 € x

8 x 0,8

16,62 €

Durch die Berücksichtigung der Gewichtungsfaktor wird eine gerechtere Verteilung der Kosten erreicht als bei einem Ansatz ungewichteter Frontmeter.

Die Stadtverwaltung hofft, das allgemeine Unverständnis über den Anstieg des Gebührensatzes für die Straßenreinigung mit den vorstehenden Ausführungen beseitigen zu können.

____________

* Erläuterung zum Begriff Reinigungsvorteil: Anlieger von Hauptverkehrsstraßen haben z.B. einen geringeren Reinigungsvorteil, da ihre Straße auch von vielen anderen Verkehrsteilnehmer_innen genutzt wird. Wogegen Anliegerstraßen nahezu ausschließlich von Anwohner_innen genutzt werden.