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Datum: 17.11.2020

Ein anderes Weihnachten in der Stadt Haan

Die Adventszeit steht vor der Tür und damit eigentlich verbunden viele schöne und liebgewonnene Aktionen in Haan. Doch wie in so vielen Städten, wird die diesjährige Vorweihnachtszeit aufgrund der Corona-Pandemie auch in unserer Stadt eine andere sein. Die Stadtverwaltung möchte hierzu einen aktuellen Überblick geben:

Pyramidenmarkt und Wintertreff

In der Zeit vom 20. November bis 26. Dezember hätte der Haaner Pyramidenmarkt, vom 9. bis 13. Dezember der Haaner Wintertreff und am 29. November der weihnachtliche Trödelmarkt auf dem Neuen Markt stattgefunden.

Der Veranstalter Teddy´s e.K. hat sich jedoch in Abstimmung mit der Stadtverwaltung Haan gegen eine Durchführung entschieden. Grund dafür ist die fehlende Planungssicherheit. Aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung dürfen bis zum    30. November 2020 keine Veranstaltungen stattfinden. Ob dies auch auf den Dezember ausgeweitet wird, ist derzeit noch unklar. Die Einhaltung aller geforderten Auflagen stellt Teddy´s e.K. zudem vor große Herausforderungen, was die reibungslose Durchführung und die Wirtschaftlichkeit betreffen.

Ohne den Pyramidenmarkt macht das Aufstellen der Pyramide wenig Sinn. Zudem wäre das traditionsreiche Einzelstück ohne Beaufsichtigung. Aus diesem Grund wurde sich gegen den Aufbau der Pyramide auf dem Neuen Markt entschieden.

Verkaufsoffener Sonntag

Anlässlich des Haaner Wintertreffs hätte am 13. Dezember der dritte verkaufsoffene Sonntag in der Haaner Innenstadt – in der Umgrenzung „Schillerstraße – Kaiserstraße – Mittelstraße – Dieker Straße“ - stattfinden sollen.

Aufgrund der Absage des Wintertreffs entfällt die Rechtsgrundlage, mit der der verkaufsoffene Sonntag für die Innenstadt Ende 2019 beantragt und genehmigt wurde (laut Ladenöffnungsgesetz NRW müssen die Ladenöffnungen an den verkaufsoffenen Sonntagen mit einer Veranstaltung, die in enger räumlicher und zeitlicher Nähe stattfinden, verbunden sein).

Unabhängig davon gilt derzeit für jede Verkaufsstelle in der Stadt Haan der Paragraf 11 Abs. 3 der Corona-Schutzverordnung, der das Öffnen aller Verkaufsstellen an den Sonntagen vom 29. November 2020 bis 3. Januar 2021 (ausnehmend der 27. Dezember) im Zeitraum von 13 - 18 Uhr regelt. Den Einzelhändlern bleibt es überlassen, ihr Geschäft an diesen Sonntagen zu öffnen. Allerdings sehen die Aktions- und Werbegemeinschaften von Haan und Gruiten von einem gemeinsam koordinierten verkaufsoffenen Sonntag ab.

Damit dennoch weihnachtliche Stimmung in der Innenstadt aufkommt, wird zum einen die alljährliche Weihnachtsbeleuchtung pünktlich ab dem 20. November bis zum 6. Januar die Innenstadt erleuchten. „Als Ersatz für die Pyramide wird der Betriebshof die für den Wintertreff bereits eingekauften 40 Weihnachtsbäume auf die Plätze in der Haaner Innenstadt und in Gruiten aufstellen,“ so die Bürgermeisterin Dr. Bettina Warnecke.