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Datum: 03.08.2020

Digitale Ausstattung für Schülerinnen und Schüler sowie für alle Lehrkräfte an Haaner Schulen

Einen Lichtblick in der aktuellen Corona-Pandemie gibt es: Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die Digitalisierung der Schulen aktuell zwei zusätzliche Förderrichtlinien auf den Weg gebracht, auf deren Basis die Stadt Haan für die Anschaffung von mobilen Endgeräten für städtische Schulen in nicht unerheblichem Umfang Gelder beantragen und Anschaffungen tätigen kann. Für Schüler/innen, deren Eltern finanziell nicht in der Lage sind, eigene mobile Endgeräte für das digitale Lernen zu Hause anzuschaffen, können geeignete Geräte erworben und an die betroffenen Schüler/innen verliehen werden. Für die Haaner Schulen stehen hierfür ab sofort Mittel in Höhe von rd. 150.100 € zur Verfügung.

Für die Anschaffung von mobilen Endgeräten für die Lehrer/innen an den städtischen Haaner Schulen wurden darüber hinaus Landesmittel in Höhe von 129.000 € bereitgestellt. Die dienstlichen Endgeräte sollen die Lehrkräfte insbesondere in der Zeit der Pandemie bei der Ausgestaltung des Distanzunterrichts sowie bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten unterstützen. Dazu sollen die Geräte in die schulische IT-Infrastruktur integriert und zentral verwaltet werden.

„Das sind gute Nachrichten für die Schüler/innen und Lehrkräfte der Haaner Schulen und ein großer Fortschritt im Hinblick auf das digitale Lernen“ freuen sich Bürgermeisterin Dr. Bettina Warnecke und Schuldezernentin Annette Herz. Die Stadtverwaltung sichert zu, den Beschaffungsvorgang so zu beschleunigen, dass die Geräte möglichst zeitnah eingesetzt werden können, wenn pandemiebedingt wieder verstärkt vom Präsenz- zum Distanzunterricht umgeschwenkt werden muss. Darüber hinaus sollen die Endgeräte selbstverständlich auch dauerhaft im Präsenzunterricht eingesetzt werden, um die digitale Bildung zu forcieren. Die aktuelle Landesförderung ergänzt den bestehenden DigitalPakt

Schule insofern optimal. Diese Mittel werden auf der Basis des derzeit kurz vor der Fertigstellung befindlichen Medienentwicklungsplanes zusätzlich abgerufen, so dass in den kommenden Monaten insgesamt ein bedeutender Schritt in die digitale Zukunft der Schulen vollendet werden kann.

Es ist geplant, die Konfiguration für die digitalen Endgeräte zeitnah mit den Schulen abzustimmen und dann in das Vergabeverfahren einzusteigen. Die Endgeräte für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte können ausnahmsweise beschafft werden, ohne dass die Mittel zuvor bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt und von dieser bewilligt werden müssen. Damit wird der Beschaffungsprozess deutlich beschleunigt.

Die digitalen Endgeräte verbleiben im Besitz des Schulträgers und werden den Schüler/innen sowie den Lehrkräften leihweise zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms wird die Anschaffung mobiler Endgeräte (Laptops, Notebooks oder Tablets) mit einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Gerät gefördert. Für die Schülergeräte leisten die Schulträger einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent. Bei der Verteilung der Mittel auf die Schulträger wurden die Schülerzahlen, soziale Faktoren sowie für die Lehrergeräte die Anzahl der Lehrer berücksichtigt.

Beide Förderrichtlinien finden Sie hier:

https://bass.schul-welt.de/19244.htm

https://bass.schul-welt.de/19254.htm