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Datum: 02.11.2020

Corona-Schutzverordnung schränkt das öffentliche Leben in Haan ein

Ab heute, Montag, 2. November 2020, tritt die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft, die auch für unsere Stadt gültig ist.

Die Zahl der am Corona-Virus Erkrankten ist in den vergangenen Wochen stetig gestiegen. Heute, am 2. November, liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage im Kreis Mettmann bei 168,9. Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu reduzieren, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage der Bund-Länder-Vereinbarung eine schärfere Corona-Schutzverordnung beschlossen. Diese schränkt auch das öffentliche Leben in Haan ein und ist vorerst bis einschließlich zum 30. November gültig.

Ab heute, Montag, den 2. November, dürfen sich im öffentlichen Raum nur noch Personen aus zwei Haushalten treffen – maximal zehn Personen. Es gibt dabei selbstverständlich auch aus Bund, Land und Stadt die dringende Empfehlung, diese Regelungen auch in den Privaträumen anzuwenden.
Bestattungen und Trauungen sind weiterhin möglich. Hierbei müssen nahe Angehörige keinen Abstand einhalten. Alle anderen Teilnehmer müssen mindestens 1,50 Meter Abstand halten. In geschlossenen Räumen und ab 25 Personen im Freien gilt Maskenpflicht für alle Teilnehmer.
Bei Trauungen werden je nach Räumlichkeit einschließlich Brautpaar sechs bis zehn Personen mit Rückverfolgbarkeit der Kontakte zugelassen.

Eine Alltagsmaske muss unter anderem in Bus und Bahn, öffentlichen Gebäuden, auf Spielplätzen und Wochenmärkten getragen werden. Der Betrieb von Cafés, Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Außer-Haus-Verkauf und Lieferdienst können angeboten werden. Hotels dürfen keine Touristinnen und Touristen beherbergen.

Medizinisch notwendige Behandlungen, bei Physio- Ergotherapeuten, Logopäden, Hörgeräteakustiker, Optikern oder orthopädisches Schumachern bleiben möglich. Ebenso dürfen Friseurleistungen und Fußpflege weiterhin angeboten werden. Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wie Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen, sind untersagt.
Der Betrieb von Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflege wird wie gewohnt fortgeführt. Die Stadtbücherei bleibt geöffnet und auch der Einzelhandel wird aufrecht erhalten - mit den gewohnten oder verstärkten Hygiene- und Abstandsregelungen.

Die Musikschule bleibt ab Montag geschlossen. Die städtischen Sportanlagen und das Haaner Schwimm- und Sportbad sind für die Öffentlichkeit ebenfalls geschlossen. Der Schulsport inklusive dem Schwimmunterricht kann aber weiterhin im bisherigen Umfang stattfinden.

Auch die VHS Hilden-Haan bleibt geschlossen und hat alle Kurse und Veranstaltungen zunächst bis zum 30. November 2020 abgesagt. Dies gilt ausdrücklich nicht für Deutsch- und Integrationskurse sowie die Schulabschlusskurse. Diese finden bis auf Weiteres unter Einhaltung der bereits gültigen Hygiene- und Abstandsregelungen weiterhin statt. Die Sprachenberatung für Deutsch- und Integrationskurse findet ebenfalls weiterhin statt.

Bürgermeisterin Bettina Warnecke appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, sich verantwortungsbewusst zu verhalten: „Bitte halten Sie Abstände ein, tragen Sie Ihre Maske über Mund und Nase, reduzieren Sie soziale Kontakte und schützen Sie so sich selbst und Ihre Mitmenschen.“ Bisher hätten sich viele Haanerinnen und Haaner vorbildlich an die sich stetig verändernde Infektions- und damit auch Rechtslage angepasst. „Bei den steigenden Infektionszahlen ist es aber umso mehr geboten, dass sich nun möglichst alle an die Regeln halten.“

Das Rathaus ist für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin geöffnet, allerdings nur und ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Auf verschiebbare Präsenztermine sollten Bürgerinnen und Bürger aber verzichten und sich mit Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch an die Stadt wenden: