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Datum: 09.09.2025

Briefwahlunterlagen: Was tun bei Verlust oder nicht erfolgter Zustellung?

Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass in Kalenderwoche 34 vereinzelt Fälle aufgetreten sind, in denen beantragte Briefwahlunterlagen Bürgerinnen und Bürgern bislang nicht zugestellt wurden – obwohl diese nachweislich ordnungsgemäß bearbeitet und versendet worden waren.

Da es bei der Postzustellung aktuell zu Verzögerungen kommen kann, bittet das Wahlamt alle Antragstellerinnen und Antragsteller, zunächst noch abzuwarten, ob die Unterlagen in den nächsten Tagen eintreffen. Unabhängig davon haben Wahlberechtigte jederzeit die Möglichkeit, das Briefwahlbüro im Rathaus aufzusuchen. Dort wird nach Unterzeichnung einer persönlichen Erklärung (Versicherung an Eides statt), der bereits erteilte Wahlschein für ungültig erklärt und mit einem neuen Wahlschein die Briefwahlunterlagen sofort ausgehändigt. Diese können entweder mitgenommen oder direkt vor Ort ausgefüllt und abgegeben werden.

Wichtiger Hinweis: Wenn die Briefwahl beantragt wurde, die Unterlagen aber nicht angekommen oder verloren gegangen sind, können die Wahlberechtigten am Wahltag ihre Stimme nicht stattdessen in einem Wahllokal abgeben. Sie sind dann im Wählerverzeichnis mit einem Sperrvermerk versehen. Deshalb ist es wichtig, dass ihnen die Briefwahlunterlagen auch tatsächlich vorliegen.

Die Stadtverwaltung hat sich aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen bereits mit einem Hinweis und einer Beschwerde an die Deutsche Post gewandt und um Aufklärung gebeten.

Für Rückfragen steht das Briefwahlbüro im Rathaus telefonisch und per E-Mail gern zur Verfügung.

Kontakt für Rückfragen:

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist möglich:

  • Per Post: Wahlamt Stadt Haan, Kaiserstraße 85, 42781 Haan
  • Per E-Mail: Wahlamt@stadt-haan.de
  • Online: QR-Code auf Wahlbenachrichtigung scannen
  • Persönlich im Briefwahlbüro: Sitzungssaal im Rathaus (Kaiserstraße 85, 1. OG, Fahrstuhl im Hof)
  • Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Aufgrund der Postlaufzeiten empfiehlt das Wahlamt dringend, die Beantragung per E-Mail, QR-Code oder Post spätestens bis Dienstag, 09. September 2025 vorzunehmen. Ab diesem Zeitpunkt sollte die Briefwahl nur noch direkt im Briefwahlbüro im Rathaus beantragt werden.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nur bis Freitag, 12. September 2025, 15:00 Uhr möglich.