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Datum: 02.08.2021

Benefizkonzert auf dem Gruitener Dorfanger

Die Überschwemmungen haben vielerorts für Verwüstung gesorgt und auch Gruiten Dorf hat es schwer getroffen. Die Aufräumarbeiten schreiten voran und das nicht zuletzt dank der großen Solidarität der Gruitener untereinander. Wie selbstverständlich unterstützen sich die Nachbarn gegenseitig auf verschiedenste Weise und auch die Dankbarkeit gegenüber den Einsatzkräften der Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks, des Rettungsdienstes und der Polizei ist groß.

Als hoffnungsvolles Signal will die Gartenstadt Haan – Stabsstelle Wirtschaft, Tourismus und Kultur – gemeinsam mit dem Bürger- und Verkehrsverein Gruiten, dem Förderverein Haus am Quall e.V. sowie Gruitener Bürgerinnen und Bürgern ein Benefizkonzert zugunsten der Flutopfer veranstalten.

Geplant ist das Benefizkonzert am Samstag, 28. August 2021, ab 15 Uhr auf dem Dorfanger in Gruiten.

Das ursprünglich an diesem Wochenende angesetzte Dorffest in Gruiten muss leider aufgrund der Corona-Auflagen ausfallen. „Wir haben uns mit dem Dorffest Gruiten e.V. abgestimmt. Gemeinsam hoffen wir, dass das Benefizkonzert die Sorgen der Menschen wenigstens für eine Zeit etwas vergessen lässt, und dass wir viele Spendengelder für die Betroffenen sammeln“, so Bürgermeisterin Dr. Bettina Warnecke.

Spenden nimmt der Bürger- und Verkehrsverein Gruiten auf einem eigens eingerichteten Spendenkonto entgegen:

Stadt Sparkasse Haan

BVV "Hochwasserhilfe Gruiten"

DE76 3035 1220 0000 3211 66       

Nach dem Motto „von Gruitenern für Gruitener“ können sich professionelle Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, Poetinnen und Poeten oder Amateurgruppen aus Haan und Gruiten am Programm beteiligen. Interessierte können sich bis zum 13. August in der Stabsstelle Wirtschaft, Tourismus und Kultur melden:

  • Stabsstelle WTK – Kulturförderung
  • Diana Klöckers-Wolf, Tel.: +49 (2129) 911 - 421, kultur@stadt-haan.de

Einige Bands stehen bereits fest und werden das Rahmenprogramm bilden. Je nach Resonanz weiterer interessierter Künstlerinnen und Künstler oder Amateurgruppen können Auftrittsmöglichkeiten zwischen 5min und 30min vergeben werden.

Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten die geltenden Corona-Schutz-Maßnahmen einzuhalten:

  • Abstand halten (Mindestabstand 1,5m)
  • Maskenpflicht auf dem Gelände, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
  • Einlass nur mit negativem Corona-Test, vollständigem Impfschutz oder Genesungsnachweis
  • Registrierung der Kontaktdaten zur Rückverfolgung

Das Benefizkonzert findet nur unter der Voraussetzung der Inzidenzstufe 0 oder 1 bzw. der besonderen Erlaubnis für Musikfeste statt. Bitte informieren Sie sich zum Veranstaltungstag über die aktuelle Inzidenzstufe für den Kreis Mettmann.