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Bebauungsplan Nummer 204 "Dieker Straße / Grünstraße"

BETEILIGUNG AN DER PLANUNG UND VERFAHENSSTAND

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB

Der Rat der Stadt Haan hat am 29.06.2021 den Aufstellungsbeschluss zu der oben genannten Planung gefasst und am 23.07.2021 im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt macht. Ziel der Planung ist die Bewahrung und behutsame Fortentwicklung der gewachsenen städtebaulichen Struktur. Es erfolgt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans nach § 30 Absatz 3 BauGB, welcher insbesondere Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung enthält. Mit den Festsetzungen soll die ortsbildprägende Bebauungsstruktur und der durchgrünte Gebietscharakter im Eingangsbereich der historischen Haaner Innenstadt gesichert werden. Das Planverfahren wird im beschleunigtem Verfahren gemäß § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Von der Umweltprüfung wird abgesehen.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

Entsprechend § 13a Absatz 2 Nummer 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Nummer 1 BauGB kann zwar von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen werden. In diesem Planverfahren wird aber dennoch nicht darauf verzichtet, um eine qualitätvolle Planung gewährleisten zu können. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau am 04.06.2024 wurde deshalb die digitale frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit unter Nutzung des Beteiligungsportales des Landes NRW beschlossen. Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird die Öffentlichkeit hiermit frühzeitig über die oben genannte Bauleitplanung unterrichtet und die Möglichkeit gegeben, zu der beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen.

Die bisher vorliegenden Planunterlagen konnten auf der Beteiligungsplattform NRW herunterladen und einsehen werden. Stellungnahmen konnten dort bis einschließlich 01.11.2024 abgegeben werden. Alternativ konnten die Planunterlagen in der Zeit vom 30.09.2024 bis zum 01.11.2024 im Amt für Stadtplanung und Vermessung eingesehen werden. Dort bestand ebenfalls die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben oder an planungsamt@stadt-haan.de zu senden.

Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Bau der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 03.06.2025 die Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nummer 204 „Dieker Straße / Grünstraße“ beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung zum einfachen Bebauungsplan Nummer 204 ist eine kleinteilige Baustruktur an der Grünstraße, eine verdichtete Baustruktur an der Dieker Straße, die Schaffung eines Übergangsbereiches von offener zu verdichteter Baustruktur entlang der Goethestraße und Erhalt des grünen Blockinnenbereiches.

Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nummer 204 mit seiner Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB konnten ab dem 17.09.2025 auf der Beteiligungsplattform NRW mit folgendem Link https://beteiligung.nrw.de/portal/haan/beteiligung/themen/1016278 heruntergeladen und eingesehen werden.

Stellungnahmen konnten über den „Stellungnahme“-Button im Beteiligungsportal NRW bis einschließlich 19.10.2025 abgegeben werden.

Alternativ konnten die Planunterlagen in der Zeit vom 17.09.2025 bis zum 19.10.2025 im Flur zum Amt für Stadtplanung und Vermessung, Verwaltungsgebäude Alleestraße 8, 1. Obergeschoss, Flur rechts eingesehen werden.

Es bestand die Möglichkeit während des oben genannten Zeitraumes Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Amt für Stadtplanung und Vermessung der Stadt Haan, Alleestraße 8, 42781 Haan abzugeben oder an planungsamt@stadt-haan.de zu senden. Sofern Rückfragen zur Planung bestehen, können Sie das Amt für Stadtplanung und Vermessung auch telefonisch unter der Rufnummer 02129 / 911 - 323 erreichen.