Bebauungsplan Nummer 204 "Dieker Straße / Grünstraße"
BETEILIGUNG AN DER PLANUNG UND VERFAHENSSTAND
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 BauGB
Der Rat der Stadt Haan hat am 29.06.2021 den Aufstellungsbeschluss zu der oben genannten Planung gefasst und am 23.07.2021 im Amtsblatt der Stadt Haan bekannt macht. Ziel der Planung ist die Bewahrung und behutsame Fortentwicklung der gewachsenen städtebaulichen Struktur. Es erfolgt die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans nach § 30 Absatz 3 BauGB, welcher insbesondere Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung enthält. Mit den Festsetzungen soll die ortsbildprägende Bebauungsstruktur und der durchgrünte Gebietscharakter im Eingangsbereich der historischen Haaner Innenstadt gesichert werden. Das Planverfahren wird im beschleunigtem Verfahren gemäß § 13a Absatz 1 Nummer 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Von der Umweltprüfung wird abgesehen.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Entsprechend § 13a Absatz 2 Nummer 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Nummer 1 BauGB kann zwar von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung abgesehen werden. In diesem Planverfahren wird aber dennoch nicht darauf verzichtet, um eine qualitätvolle Planung gewährleisten zu können. In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Bau am 04.06.2024 wurde deshalb die digitale frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit unter Nutzung des Beteiligungsportales des Landes NRW beschlossen. Gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird die Öffentlichkeit hiermit frühzeitig über die oben genannte Bauleitplanung unterrichtet und die Möglichkeit gegeben, zu der beabsichtigten Planung Stellung zu nehmen.
Die bisher vorliegenden Planunterlagen können Sie auf der Beteiligungsplattform NRW mit folgendem Link
https://beteiligung.nrw.de/portal/haan/beteiligung/themen
herunterladen und einsehen.
Stellungnahmen können über den „Stellungnahme“-Button im Beteiligungsportal NRW
bis einschließlich 01.11.2024
abgegeben werden.
Alternativ können die Planunterlagen in der Zeit vom 30.09.2024 bis zum 01.11.2024 im Flur zum Amt für Stadtplanung und Vermessung, Verwaltungsgebäude Alleestraße 8, 1. Obergeschoss, Flur rechts während folgender Zeiten eingesehen werden:
Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr,
Dienstag von 8.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 18.00 Uhr,
Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr.
Es besteht dann die Möglichkeit während des oben genannten Zeitraumes Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Amt für Stadtplanung und Vermessung der Stadt Haan, Alleestraße 8, 42781 Haan abzugeben oder an planungsamt@stadt-haan.de zu senden. Sofern Rückfragen zur Planung bestehen, können Sie das Amt für Stadtplanung und Vermessung auch telefonisch unter der Rufnummer 02129 / 911-323 erreichen.