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Bürgerentscheid am 13. März 2022

Hinweise zum Ablauf der persönlichen Abstimmung am Sonntag, 13. März 2022, und der Stimmabgabe durch Brief. Das Wahlergebnis ist ab sofort hier abrufbar.

Der Rat Gartenstadt Haan hat am 14. Dezember 2021 beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung, ob die Markierung eines Fahrradschutzstreifens an der südlichen Seite der Bahnhofstraße von Wilhelmstraße bis Kölner Straße aus dem Handlungskonzept zu Maßnahmen an der B 228 genommen werden soll, zu beteiligen.

Dieser Bürgerentscheid wird am Sonntag, 13. März 2022, durchgeführt. Die Stimmräume sind von 8:00 – 18:00 Uhr geöffnet.

Wahlergebnis zum Bürgerentscheid

Unter folgendem Link können Sie das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 13.03.2022 abrufen:

Wahlergebnis Bürgerentscheid

Aktuelles zum Bürgerentscheid

Abstimmungsheft

Hier können Sie das Abstimmungsheft einsehen und downloaden.

  1. Abstimmungsheft zum Bürgerentscheid

Wer ist abstimmungsberechtigt?

Abstimmberechtigt ist, wer am Tag des Bürgerentscheides zu den Kommunalwahlen wahlberechtigt ist. Das sind alle Deutschen und EU-Bürger_innen, die am 13. März 2022 das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Abstimmung (25.02.2022) in der Gartenstadt Haan mit ihrer Hauptwohnung gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen

Der Versand der Abstimmungsbenachrichtigungen erfolgt bis zum 20. Februar 2022.

Sobald Sie eine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten haben, sind Sie auch in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen und können an der Abstimmung teilnehmen, sofern Sie nicht vor dem 13. März aus Haan wegziehen.

Wenn die Abstimmungsbenachrichtigung fehlt, wenden Sie sich bitte bis spätestens 11. März 2022, 18:00 Uhr, an das Wahlamt, damit ihre Abstimmungsberechtigung geprüft werden kann. Bitte bringen Sie hierzu ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit.

Stimmraum

Welchen Stimmraum Sie am Tag der Abstimmung – am Sonntag, 13. März – aufsuchen müssen, ist in Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung angegeben.

Ob Ihr Stimmraum barrierefrei oder nicht barrierefrei zu erreichen ist, ist hierauf auch vermerkt.

Bitte beachten Sie, dass sich hierbei aufgrund anderer Stimmbezirke Unterschiede zur letzten Wahl (Bundestagswahl 2021) ergeben können.

Abstimmung im Stimmraum – was muss ich mitbringen?

Bitte bringen Sie am 13. März neben Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung auch Ihren Personalausweis – Unionsbürgerinnen und -bürger: Ihren Identitätsausweis – oder Reisepass zur Abstimmung mit. Auch bei Verlust der Abstimmungsbenachrichtigung können Sie ihr Stimmrecht ausüben.

Wenn Sie einen anderen Stimmraum aufsuchen möchten als denjenigen, der auf Ihrer Benachrichtigung angegeben ist, benötigen Sie einen Stimmschein. Dieser muss bis spätestens 11. März, 18:00 Uhr, bei dem Wahlamt der Gartenstadt Haan, Kaiserstr. 85, 42781 Haan beantragt werden.

Wer einen Stimmschein hat, kann an der Abstimmung durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmraum oder durch Briefabstimmung teilnehmen.

Nur im Falle einer nachweislich plötzlich aufgetretenen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Stimmraumes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann ein solcher Antrag noch bis zum Tag der Abstimmung, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Verlorene Stimmscheine können nicht ersetzt werden.

Abstimmungshandlung

Jede/jeder Abstimmungsberechtigte hat eine Stimme. 

Sie können nur mit Ja oder mit Nein stimmen und müssen Ihre Entscheidung durch Ankreuzen oder auf andere Weise auf dem Stimmzettel eindeutig kenntlich machen.

Anschließend falten Sie bitte den Stimmzettel so, dass bei der Abgabe von den Umstehenden nicht erkannt werden kann, wie Sie abgestimmt haben.

Rechtzeitige Beantragung der Stimmabgabe per Brief

Wenn Sie mit Stimmabgabe per Brief am Bürgerentscheid teilnehmen möchten, müssen Sie Ihren Stimmschein so rechtzeitig beantragen

und zurücksenden, dass er spätestens am Sonntag, 13. März bis 16:00 Uhr beim Wahlamt der Gartenstadt Haan, Kaiserstr. 85, 42781 Haan, eingegangen ist. Er kann auch persönlich dort abgegeben werden.

Bitte berücksichtigen Sie die Zeit, die die Deutsche Post benötigt, um die Briefe zuzustellen.

Hilfe beim Ausfüllen des Stimmzettels

Abstimmungsberechtigte, die des Lesens unkundig oder aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihren Stimmzettel eigenhändig zu kennzeichnen oder in den Stimmumschlag zu legen und diesen zu verschließen, dürfen sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

In diesem Fall muss diese Hilfsperson durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt bestätigen, dass sie den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen des Abstimmungsberechtigten ausgefüllt hat.

Der Stimmbrief braucht nicht freigemacht zu werden, wenn er im amtlichen Stimmbriefumschlag bei der Deutschen Post eingeliefert wird.

Auszählung

Die Auszählung der abgegebenen Stimmen erfolgt am 13. März 2022 nach 18:00 Uhr in den Stimmräumen bzw. die per Brief abgegebenen Stimmen im Rathaus durch die jeweiligen Abstimmungsvorstände.

Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die gestellte Frage
• von mindestens 20 % der Abstimmungsberechtigten mit „JA“ beantwortet wurde und
• die „JA“-Stimmen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen ergeben.

Wenn diese Mehrheit erreicht wird, hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Am selben Tag wird das vorläufige Ergebnis auf der Homepage der Stadt bekannt gegeben.

Stimmabgabe per Brief in Form der Direktabstimmung

Stimmabgabe per Brief in Form der Direktabstimmung ist ab dem 14.02.2022 im Sitzungssaal des Rathauses möglich.

Ort

Sitzungssaal des Rathauses
Kaiserstraße 85
1. Etage
42781 Haan
Barrierefreier Zugang über den Aufzug im Hof des Rathauses.

Öffnungszeiten

Montags, Mittwochs, Donnerstags 8:00 Uhr – 12:00 Uhr; 13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstags 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitags 08:00 Uhr – 12:00 Uhr








13.03.2022 
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