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Aufhebung der Allgemeinverfügung - Vereinheitlichung der bundesweiten Maßnahmen

Am 22.03.2020 hat das Land NRW eine neue Rechtsverordnung erlassen, die seit heute, 23.03.2020, in Kraft ist. So sind u. a. Versammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich verboten. Ausgenommen davon bleiben Familien und Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben.

Allgemeinverfügung der Stadt Haan vom 23. 03. 2020 zur Aufhebung der Allgemeinverfügungen vom 16. - 18., 20. und 22. 03. 2020 Amtsblätter der Stadt Haan Nummern 4 - 8

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März 2020

Pressemitteilung