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Datum: 02.11.2020

Änderungen der städtischen Ausbaubeitragssatzung

er Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 wichtige Änderungen der städtischen Ausbaubeitragssatzung beschlossen.

Das Land NRW hat das Kommunalabgabengesetz (KAG) ergänzt. Entgegen anderer Bundesländer bleibt es in NRW bei einer Beitragspflicht für Straßenausbaumaßnahmen. Bei den neuen Regelungen im Gesetz geht es im Wesentlichen um Vergünstigungen für Beitragspflichtige von Straßenausbaubeiträgen. Gleichzeitig hat das Land NRW eine Förderrichtlinie erlassen. Hierdurch wird eine Entlastung der Beitragspflichtigen erreicht, indem das Land NRW die Hälfte der satzungsmäßig zu erhebenden Straßenausbaubeiträge von diesen übernimmt. Eine Förderung des städtischen Anteils an den Ausbaubeiträgen erfolgt dagegen nicht.

Der Rat der Stadt Haan hat die Übernahme der Ergänzungen aus dem KAG für die städtische Satzung beschlossen. Hierbei handelt es sich um Besserstellungen der Beitragspflichtigen, z.B. Ratenzahlung bis zu 20 Jahre, Stundungsmöglichkeiten oder Vergünstigungen bei Eckgrundstücken. Die Voraussetzungen für eine 50%-ige Förderung der Beitragspflichtigen durch das Land NRW wurden ebenfalls geschaffen. Damit kann die Stadt Haan die Hälfte der Beträge der Beitragspflichtigen ab sofort bei allen Straßenausbaumaßnahmen als Fördermittel beantragen und erhalten.

Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Haan als weitere Entlastung beschlossen, dass die prozentualen Anteile der Beitragspflichtigen in der städtischen Satzung auf die Werte des Jahres 1993 zurückgesetzt werden. Die Werte waren im Rahmen einer umfangreichen Satzungsänderung im Jahre 2017 angepasst worden. Die Möglichkeit, Beiträge für Wirtschaftswege zu erheben, wurde ebenfalls ersatzlos gestrichen.