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Europawahlen

Allgemeine Informationen zu den Europawahlen

Wer wird gewählt?

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, bei dem es sich um das einzige direkt gewählte EU Organ handelt, werden gewählt. Die derzeit 751 Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die circa 500 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union.

Jeder Mitgliedstaat wählt eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, die in das Europäische Parlament entsandt werden. Die Bunderepublik Deutschland ist durch 96 Abgeordnete vertreten. Die Anzahl für jedes Land orientiert sich dabei an der jeweiligen Bevölkerungszahl. Es wird jedoch den kleineren Staaten gleichzeitig eine ausreichende politische Vertretung eingeräumt.

Was ist die Aufgabe der Abgeordneten?

Das Europäische Parlament ist in der EU für die Gesetzgebung zuständig. Allerdings nicht alleine, sondern zusammen mit dem EU-Rat, also den Staats- und Regierungschefs der Union. Liegt ein Gesetzentwurf vor, bereiten zunächst Ausschüsse die Entscheidung vor, über die letztlich im Plenum die Mehrheit der Abgeordneten abstimmt.

Das Europäische Parlament kann nicht von sich aus Vorschläge für Gesetze machen. Dieses sogenannte Initiativrechtsteht lediglich die EU-Kommission zu.

Weitere Aufgaben des Parlaments sind:

  • Kontrolle der Kommission (regelmäßige Berichte, Misstrauensvotum)
  • Haushaltsrecht und Genehmigung von EU-Ausgaben
  • die Wahl des Kommissionspräsidenten (auf Vorschlag des EU-Rates)

Wahlsystem und Rechtsgrundlagen

Im Gebiet der Europäischen Union besteht kein einheitliches Wahlrecht. Vielmehr finden bei den Europawahlen die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften Anwendung, die wiederum durch Übereinkünfte der Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft ergänzt werden.

Wahlperiode

Das Europäische Parlament wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Wahltermin

Die nächste Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament findet am 09.06.2024 statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Europawahl sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1Grundgesetz, sowie Bürgerinnen und Bürger, die die Staatsangehörigkeit der übrigen Mitgliedsländer der Europäischen Union (Unionsbürger) und am Wahltag:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • ihren Hauptwohnsitz in Haan und seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unionsbürger können frei entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Deutschland oder in ihrem Heimatland ausüben möchten. Wenn Sie Ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben wollen, muss hierfür ein formeller Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Dies gilt jedoch nur für die erste Teilnahme an einer Europawahl in Deutschland. Bei allen nachfolgenden Europawahlen erfolgt der Eintrag in das Wählerverzeichnis von Amts wegen. Sollten Sie bereits bei einer zurückliegenden Europawahl einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis gestellt haben, ist daher eine erneute Antragstellung nicht erforderlich.

Auch im Ausland lebende Deutsche können, unter bestimmten Voraussetzungen, an der Europawahl teilnehmen. Entsprechende Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters.

Wahlsystem

Das Wahlsystem ist eine Verhältniswahl. Die zu besetzenden Sitze werden im Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Lague/Schepers verteilt.

Zur Wahl stehen nur (Parteien-)Listen und keine Einzelbewerber. Es können Bundeslisten (gemeinsame Liste für alle Bundesländer) oder Landeslisten für einzelne Bundesländer zugelassen werden.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

Rechtsgrundlagen

Das für die Europawahl geltende Recht ergibt sich in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen aus:

  • dem Europawahlgesetz,
  • der Europawahlordnung.


Ergebnisse der vergangenen Europawahlen

Europawahl am 26.05.2019

Wahlergebnisse

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Europawahl am 25.05.2014

Europawahl am 07.06.2009