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Kommunalwahlen

Wer wird gewählt?

Bei den Kommunalwahlen werden der Landrat beziehungsweise die Landrätin des Kreises Mettmann, der Kreistag des Kreises Mettmann, der/die Bürgermeister_in sowie der Rat der Stadt Haan gewählt.

Was ist die Aufgabe des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und der Stadtverordneten?

Bürgermeister_in

Als kommunaler Wahlbeamtin ist die Bürgermeisterin beispielsweise verantwortlich für:

  • die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung,
  • Bearbeitung einzelner Angelegenheiten,
  • Vorbereitung der Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse,
  • Ausführung der Beschlüsse und Entscheidungen des Rates und seiner Ausschüsse,
  • Entscheidung in Angelegenheiten, die vom Rat oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen wurden,
  • Erledigung aller Aufgaben, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind sowie
  • die Unterrichtung des Rates über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten.

Stadtverordneten

Der Rat der Stadt vertritt die Belange aller Einwohnerinnen und Einwohner und ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig. Hierzu gehören gemäß § 41 GO NRW beispielsweise:

  • die Festlegung der allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
  • die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertreter,
  • die Wahl der Beigeordneten,
  • die Verleihung und die Entziehung des Ehrenbürgerrechts und einer Ehrenbezeichnung,
  • die Änderung des Gemeindegebiets, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist,
  • den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen,
  • den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans,
  • die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte,
  • die Übernahme von Bürgschaften sowie
  • die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Wahlsystem und Rechtsgrundlagen

Wahlperiode

Die Bürgermeisterin / der Bürgermeister und der Rat werden grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt

Wahlgebiet

Für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters und des Rates ist das gesamte Stadtgebiet Haan das Wahlgebiet.
Das Stadtgebiet wird durch den Kommunalwahlausschuss in Kommunalwahlbezirke unterteilt, wobei in jedem Kommunalwahlbezirk ein Vertreter / eine Vertreterin direkt in den Rat der Stadt Haan gewählt wird. Die Hälfte der Ratsmitglieder ist direkt in Kommunalwahlbezirken zu wählen.

Wahltermin

Die nächsten Kommunalwahlen finden im Spätsommer 2025 statt.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind alle Deutschen in Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz und alle Unionsbürger und Unionsbürgerinnen (das heißt diejenigen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) besitzen), die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens 16 Tagen vor dem Wahltermin ihren Hauptwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Haan haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlsystem

  • Bürgermeisterwahl

Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat.

  • Wahl des Rates der Stadt Haan

Die Wahl des Rates der Stadt Haan erfolgt nach einem zweistufigen Mischsystem:

  1. vorgeschalteter Mehrheitswahl in den Wahlbezirken
  2. ausgleichender Verhältniswahl nach Reservelisten im ganzen Wahlgebiet.

Jeder Wähler hat dabei eine Stimme.

In jedem der 17 Haaner Kommunalwahlbezirke kandidieren Direktkandidaten und Direktkandidatinnen, die mit einfacher Mehrheit in den Rat gewählt werden können (Mehrheitswahl).

Die auf die Kandidaten und Kandidatinnen entfallenen Stimmen zählen gleichzeitig für die Reserveliste der betreffenden Partei (Verhältniswahl).

Die Verteilung der auf die Parteien entfallenden Sitze ergibt sich aus dem Ergebnis der Verhältniswahl, wobei für die Berechnung des Verhältnisausgleichs das Verfahren nach Sainte-Laguë angewandt wird. Hat eine Partei weniger Mandate in der Direktwahl gewonnen als ihr nach der Verhältniswahl zustehen, werden die fehlenden Mandate aus der Reserveliste besetzt. Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr nach der Verhältniswahl insgesamt an Mandaten zustehen, ergeben sich die sogenannten Überhangmandate.
In einem solchen Fall erhalten die übrigen Parteien im Rahmen eines Verhältnisausgleichs zusätzliche Sitze bis das Sitzverhältnis aus der Verhältniswahl wiederhergestellt ist (sogenannte Aufstockung).

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlagen bilden unter anderem:

Ergebnisse der vergangenen Wahlen

Kommunalwahlen am 13.09.2020

Wahlergebnis der Wahl des Landrates des Kreises Mettmann

Wahlergebnis der Wahl des Kreistages des Kreises Mettmann

Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl

Wahlergebnis der Wahl des Rates der Stadt Haan

Wahlergebnis der Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Haan

 

Bürgermeisterin Dr. Bettina Warnecke wurde mit 50,28% im Amt bestätigt. In einem ersten Statement gratuliert sie den neu gewählten und den wieder gewählten Stadtverordneten. Sie freue sich auf die Zusammenarbeit und wünsche allen für die nächsten 5 Jahre eine glückliche Hand bei den Entscheidungen, die gemeinsam im Rat für Haan getroffen werden. Ihr Ziel sei es, schnell zu einer ergebnisorientierten Arbeit zurückfinden, um unsere Stadt in den kommenden Jahren weiter zu entwickeln.

Bürgermeisterwahl am 13.09.2015 und 27.09.2015

Kommunalwahlen am 25.05.2014

Kommunalwahlen am 30.08.2009