Kommunalwahlen
Ergebnis der Stichwahl um das Bürgermeisteramt
Folgend das Ergebnis der Stichwahl um das Bürgermeisteramt der Stadt Haan am 28. September 2025.
Die Wahlergebnisse der Stichwahl sind unter folgendem Link veröffentlicht:
Ergebnisse der Kommunalwahl am 14.09.2025
24.778 wahlberechtigte Haaner Bürgerinnen und Bürger waren am Sonntag zur Kommunalwahl aufgerufen. Die Wahlbeteiligung lag bei 59,9%. Folgend das Ergebnis der Kommunalwahl, das vom Wahlausschuss der Stadt Haan in seiner Sitzung am 16.09.2025 bestätigt wurde.
Die ausführlichen Informationen sind unter folgendem Link veröffentlicht:
https://wahlen.regioit.de/3/km2025/05158008/praesentation/index.html
Die Wahl um das Bürgermeisteramt der Stadt Haan wird am Sonntag, 28. September 2025, in einer Stichwahl zwischen dem Kandidaten Vincent Endereß (CDU) und der Kandidatin Meike Lukat (WLH) entschieden. Dann sind alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erneut zur Stimmabgabe aufgefordert. Das Wahlamt wird zeitnah über die Stichwahl informieren.
Die Wahlergebnisse für den Kreis Mettmann und für die zehn kreisangehörigen zehn Städten sind auf der Homepage des Kreises veröffentlicht:
https://wahlen.regioit.de/3/km2025/05158000/praesentation/index.html
Wir danken allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Unterstützung bei der Durchführung der Wahl!
Neuer Rat beschließt über mögliche Konsequenzen aus der Unregelmäßigkeit bei der Kommunalwahl
In seiner gestrigen Sitzung am 16. September 2025 traf der Wahlausschuss der Stadt Haan die Feststellung, dass sich bei der Wahl der Vertretung der Gartenstadt Haan Unregelmäßigkeiten im Wahlbezirk 1150 (Wahllokal GGS Unterhaan/Turnhalle) ergeben haben.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW) ist die Bewertung, ob diese Unregelmäßigkeit Auswirkungen auf das Wahlergebnis im Sinne des § 40 Abs. 1 KWahlG NRW hat, durch den neuen Rat der Stadt Haan nach Vorprüfung durch den (noch zu wählenden) Wahlprüfungsausschuss zu bewerten und zu beschließen. Der neugewählte Rat der Stadt Haan tritt zu seiner konstituierenden Sitzung am 04.11.2025 zusammen.
Rückblick:
Wie das Wahlamt der Stadt Haan mit Pressemitteilung vom 14.09.2025 informiert hatte, wurde das Wahlamt am Nachmittag des 14.09.2025 durch den Wahlvorstand des Wahlbezirks 1150 darüber in Kenntnis gesetzt, dass an einen Bürger ein falscher Stimmzettel ausgehändigt wurde. Der Stimmzettel war für die Vertretung des Rates im Wahlbezirk 1140 und nicht im Wahlbezirk 1150. Der Wähler erhielt daraufhin einen korrekten Stimmzettel. Sämtliche Stimmzettel im Bestand wurden überprüft und eine kleine Anzahl an weiteren falschen Stimmzetteln ausgesondert. Wie viele falsche Stimmzettel zu diesem Zeitpunkt ausgegeben waren, war ungewiss.
Im Rahmen der Auszählung der Ratswahl wurde durch den Wahlvorstand festgestellt, dass dieser - ohne es zu merken - 114 falsche Stimmzettel im Rahmen der Wahl der Vertretung ausgegeben hatte. Die Stimmen wurden entsprechend des § 30 Nr. 1 KWahlG als ungültig gewertet. In der Niederschrift wurde dies unter besondere Vorkommnisse vermerkt.
Warum die falschen Stimmzettel in das falsche Wahllokal verbracht wurden, ist für das Wahlamt nicht nachvollziehbar. Es wird gemutmaßt, dass bei der Zusammenstellung der fünf Stimmzettel für die verschiedenen Wahlen je Wahlbezirk versehentlich ein falscher Stimmzettelstapel dem Wahlbezirk 1150 zugeordnet wurde. Damit gibt es eine Unregelmäßigkeit, die vom neu zu bildenden Wahlprüfungsausschuss zu bewerten und mit einer Empfehlung an den neuen Rat zu versehen ist.
Wahlleiterin Annette Herz und das Wahlamt der Stadt Haan weisen darauf hin, dass der Wahlausschuss das amtliche Endergebnis der Wahl für den Rat der Stadt Haan gleichwohl am 16.09.2025 festgestellt hat. Dies wird nunmehr förmlich bekanntgemacht.
Stadt Haan informiert: Unregelmäßigkeiten bei Stimmabgabe im Wahlbezirk 1150
Im Wahlbezirk 1150 (Wahlort: GGS Unterhaan/ Sporthalle) ist es bei der Wahl zum Rat der Stadt Haan leider zu einem nicht unerheblichen Fehler gekommen.
Offenbar sind in die für die einzelnen Wahlbezirke zuvor individuell verpackten Stimmzettelpakete etliche falsche Stimmzettel eines anderen Wahlbezirkes einsortiert worden. Wie es dazu kommen konnte, ist für die Wahlleiterin wie auch für das Wahlamt der Stadt Haan aktuell nicht zu erklären.
Leider hat der Wahlvorstand des von diesem Fehler betroffenen Wahlbezirks 1150 in einem Umfang von 114 Stimmzetteln die ungültigen Unterlagen ausgehändigt. Dies wurde vor Ort von mindestens einem Wähler festgestellt und moniert. Diesem wurden die richtigen Unterlagen ausgehändigt. Bei der Auszählung der Stimmen hat sich die große Anzahl ungültiger Wahlzettel ergeben.
Die Wahlzettel wurden für das vorläufige amtliche Ergebnis für den Rat der Stadt Haan zunächst als ungültig gewertet.
Im Nachgang wird juristisch geprüft, welcher Vorschlag dem Wahlausschuss gemacht wird, der am 16.09. tagen wird.
Bis wann muss der Wahlbrief abgegeben sein?
Der rote Wahlbriefumschlag mit dem Wahlschein und dem weißen Stimmzettelumschlag muss spätestens am Wahltag (14. September 2025) um 16 Uhr im Briefkasten des Rathauses eingeworfen sein.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, trotz beantragter Briefwahl, am Wahlsonntag im Wahllokal direkt zu wählen. Hierzu dann bitte die vollständigen Briefwahlunterlagen mitbringen.
Wo ist mein Wahllokal?
Das Haaner Stadtgebiet ist in 17 Wahlbezirke eingeteilt.
Bitte achten Sie unbedingt auf das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Wahllokal! Danke.
Eine Übersicht über die Wahlräume finden Sie unter folgendem Link: https://wahlen.regioit.de/3/km2025/05158008/praesentation/wahlraeume.html
Wo werden die Wahlergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse können Sie am Wahltag ab 18 Uhr unter folgendem Link https://wahlen.regioit.de/3/km2025/05158008/praesentation/index.html verfolgen.
Ergebnisse der vergangenen Wahlen
Kommunalwahlen am 13.09.2020
Wahlergebnis der Wahl des Landrates des Kreises Mettmann
Wahlergebnis der Wahl des Kreistages des Kreises Mettmann
Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl
Wahlergebnis der Wahl des Rates der Stadt Haan
Wahlergebnis der Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Haan
Bürgermeisterin Dr. Bettina Warnecke wurde mit 50,28% im Amt bestätigt. In einem ersten Statement gratuliert sie den neu gewählten und den wieder gewählten Stadtverordneten. Sie freue sich auf die Zusammenarbeit und wünsche allen für die nächsten 5 Jahre eine glückliche Hand bei den Entscheidungen, die gemeinsam im Rat für Haan getroffen werden. Ihr Ziel sei es, schnell zu einer ergebnisorientierten Arbeit zurückfinden, um unsere Stadt in den kommenden Jahren weiter zu entwickeln.
Bürgermeisterwahl am 13.09.2015 und 27.09.2015
Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl am 13.09.2015
Wahlergebnis der Stichwahl der Bürgermeisterwahl am 27.09.2015
Kommunalwahlen am 25.05.2014
Wahlergebnis zur Wahl des Landrates des Kreises Mettmann
Wahlergebnis zur Wahl des Kreistages des Kreises Mettmann
Kommunalwahlen am 30.08.2009
Wann wird gewählt?
Die nächste Kommunalwahl Nordrhein-Westfalen findet am Sonntag, 14. September 2025 statt.
Eine mögliche Stichwahl ist für den Sonntag, 28. September 2025, vorgesehen.
Wer wird gewählt?
Bei den Kommunalwahlen werden
- der Landrat beziehungsweise die Landrätin des Kreises Mettmann,
- der Kreistag des Kreises Mettmann,
- der Bürgermeister beziehungsweise die Bürgermeisterin der Stadt Haan,
- der Rat der Stadt Haan gewählt,
- sowie der Seniorenbeirat der Stadt Haan.
Öffentliche Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge in der Stadt Haan:
- PDF-Datei: (11.5 MB)
Weitere Informationen zur Wahl des Landrats / der Landrätin beziehungsweise des Kreistages
Was ist die Aufgabe des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin und der Stadtverordneten?
Bürgermeister/ Bürgermeisterin
Als kommunaler Wahlbeamter oder kommunale Wahlbeamtin ist der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beispielsweise verantwortlich für:
- die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung,
- Bearbeitung einzelner Angelegenheiten,
- Vorbereitung der Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse,
- Ausführung der Beschlüsse und Entscheidungen des Rates und seiner Ausschüsse,
- Entscheidung in Angelegenheiten, die vom Rat oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen wurden,
- Erledigung aller Aufgaben, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind sowie
- die Unterrichtung des Rates über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten.
Stadtverordnete
Der Rat der Stadt vertritt die Belange aller Einwohnerinnen und Einwohner und ist für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig. Hierzu gehören gemäß § 41 GO NRW beispielsweise:
- die Festlegung der allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll,
- die Wahl der Mitglieder der Ausschüsse und ihrer Vertretenden,
- die Wahl der Beigeordneten,
- die Verleihung und die Entziehung des Ehrenbürgerrechts und einer Ehrenbezeichnung,
- die Änderung des Gemeindegebiets, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist,
- den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen,
- den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans,
- die Festsetzung allgemein geltender öffentlicher Abgaben und privatrechtlicher Entgelte,
- die Übernahme von Bürgschaften sowie
- die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt für die Kommunalwahl sind alle Deutschen in Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz und alle Unionsbürger und Unionsbürgerinnen (das heißt diejenigen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) besitzen), die am Wahltag:
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens 16 Tagen vor dem Wahltermin ihren Hauptwohnsitz oder ihren ge-wöhnlichen Aufenthalt in Haan haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigte in Haan: Wahlberechtigt sind 24.865 Einwohner_innen (Stand: 17.07.2025)
Wahlsystem und Rechtsgrundlagen
Wahlperiode
Der Bürgermeister/ die Bürgermeisterin und der Rat werden grundsätzlich für die Dauer von fünf Jahren gewählt
Wahlgebiet
- Für die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und des Rates ist das gesamte Stadtgebiet Haan das Wahlgebiet.
- Das Stadtgebiet wird durch den Kommunalwahlausschuss in Kommunalwahlbezirke unterteilt, wobei in jedem Kommunalwahlbezirk ein Vertreter/ eine Vertreterin direkt in den Rat der Stadt Haan gewählt wird. Die Hälfte der Ratsmitglieder ist direkt in Kommunalwahlbezirken zu wählen.
Wahlbezirke
- Anzahl Wahlbezirke: 17. Die Einteilung der Wahlbezirke wurde nicht verändert.
- Statistischer Wahlbezirk am Wahltag: 1050 (Urnenwahlbezirk bei der Kreistagswahl)
Wahlsystem
Bürgermeisterwahl:
- Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten hat.
Wahl des Rates der Stadt Haan:
- Die Wahl des Rates der Stadt Haan erfolgt nach einem zweistufigen Mischsystem:
- vorgeschalteter Mehrheitswahl in den Wahlbezirken
- ausgleichender Verhältniswahl nach Reservelisten im ganzen Wahlgebiet.
Jeder Wähler hat dabei eine Stimme.
In jedem der 17 Haaner Kommunalwahlbezirke kandidieren Direktkandidaten und Direktkandidatinnen, die mit einfacher Mehrheit in den Rat gewählt werden können (Mehrheitswahl).
Die auf die Kandidaten und Kandidatinnen entfallenen Stimmen zählen gleichzeitig für die Reserveliste der betreffenden Partei (Verhältniswahl).
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen bilden unter anderem: