Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wirtschaftliche Erziehungshilfe
- Die wirtschaftliche Erziehungshilfe erstellt Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide für Maßnahmen nach den vierten Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Sie ist zuständig für das Rechnungswesen des Jugendamtes.
- Sie berechnet den Kostenbeitrag von Eltern für stationären und teilstationären Hilfen.
- Für Pflegeeltern ist die wirtschaftliche Erziehungsstelle Anlaufstelle für Beratung in finanziellen Angelegenheiten und Unterstützung bei der Beantragung von Beihilfen für ihre Pflegekinder.