Sprungziele
Inhalt


Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wirtschaftliche Erziehungshilfe

  • Die wirtschaftliche Erziehungshilfe erstellt Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide für Maßnahmen nach den vierten Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
  • Sie ist zuständig für das Rechnungswesen des Jugendamtes.
  • Sie berechnet den Kostenbeitrag von Eltern für stationären und teilstationären Hilfen.
  • Für Pflegeeltern ist die wirtschaftliche Erziehungsstelle Anlaufstelle für Beratung in finanziellen Angelegenheiten und Unterstützung bei der Beantragung von Beihilfen für ihre Pflegekinder.