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Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Datenschutz ist uns wichtig

Datenschutz ist uns wichtig

Datenschutz ist uns wichtig!


Wir gehen daher mit Ihren persönlichen Daten sensibel um und beachten die Bestimmungen des Datenschutzes genau. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Auf Anfragen erteilen wir Meldeauskünfte, die sich überwiegend auf aktuelle Anschriften beziehen.
Ausgenommen sind natürlich die Personen, für die aus besonderen Gründen eine Auskunftssperre besteht.
Die Weitergabe Ihrer Daten an andere Behörden und Institutionen erfolgt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.
Informieren Sie sich über Ihre Widerspruchs-und Einwilligungsrechte.
Der Datenschutz ist auch der Grund, warum wir bei persönlicher Vorsprache Ihren Personalausweis oder Reisepass sehen möchten. Wir müssen uns davon überzeugen, dass wir nur mit Ihnen selbst über Ihre personenbezogenen Daten sprechen.
Wenn es um Daten dritter Personen, kann dies im Einzelfall zunächst unverständlich sein. Der Datenschutz gilt auch für unmittelbare Verwandte, so dass wir z.B. einer Mutter unter Umständen für ihr volljähriges Kind keine Meldebescheinigung ausstellen können.
Prüfen Sie bitte im Vorfeld durch Nachfrage bei uns, ob Sie mit Ihrem Anliegen jemanden beauftragen können, oder ob dies ggf. rechtlich unzulässig ist.

Homepage des Datenschutzbeauftragten NRW
Landesdatenschutzgesetz (Bürgerservice Landesrecht, Innenministerium NRW)
Bundesdatenschutzgesetz (Angebot Bundesministerium der Justiz)


Widerspruchs-und Einwilligungsrechte!

Gegen die Weitergabe von persönlichen Daten an
• Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlament- und Kommunalwahlen und
• antragstellende Personen und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden und
• die Bundeswehr gem.§ 58 Abs.1 des Wehrpflichtgesetzes
können Sie Widerspruch erheben.

Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung geben wir Daten an
• Mitglieder parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen und
• Adressbuchverlage
weiter.

Die Meldebehörde darf einfache Melderegisterauskünfte auch auf elektronischem Wege über das Internet erteilen.
Jede Person hat das Recht, dieser Form der Auskunftserteilung zu widersprechen.

Sie können diese gebührenfreie Erklärung jederzeit bei Ihrer Meldebehörde abgeben.

Erklärung zum Widerspruch und zur Einwilligung

 

 

 

 

 

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