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Wirtschaftliche Jugendhilfe

Wirtschaftliche Erziehungshilfe

  • Die wirtschaftliche Erziehungshilfe erstellt Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide für Maßnahmen nach den achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
  • Sie ist zuständig für das Rechnungswesen des Jugendamtes.
  • Sie berechnet den Kostenbeitrag von Eltern für stationäre und teilstationäre Hilfen.
  • Für Pflegeeltern ist die wirtschaftliche Erziehungshilfe Anlaufstelle für Beratung in finanziellen Angelegenheiten und Unterstützung bei der Beantragung von Beihilfen für ihre Pflegekinder.