Versteigerungsgewerbe und Pfandleihgewerbe
Das selbstständige Betreiben des Versteigerergewerbes und das selbstständige Betreiben eines Gewerbes als Pfandleiher oder Pfandvermittler sind erlaubnispflichtig nach § 34 und § 34b Gewerbeordnung.
Als Antragsteller/in müssen Sie die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Persönliche Zuverlässigkeit,
- erforderliche Mittel.
Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister "zur Vorlage bei einer Behörde"
Für das Pfandleihgewerbe sind weitere individuelle Unterlagen notwendig. Hier hilft Ihnen der zuständige Sachbearbeiter.
Anmeldung von Versteigerungen
Versteigerungen sind bei der örtlich zuständigen Behörde und der Industrie- und Handelskammer mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung anzukündigen (§ 3 Versteigerungsordnung).