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Straßenreinigungsgebühren

Grundlage für die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren ist die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung.

Die Gebühren werden erhoben für die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage durch die Stadt Haan bzw. den beauftragten Unternehmer. Dies bedeutet für Anlieger eine Gebührenpflicht, wenn die Straße im Straßenverzeichnis eingetragen ist und von der Stadt oder dem Beauftragten gereinigt wird. Die Gebühren werden zusammen mit der Grundsteuer und ggf. anderen Gebühren dem Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt und sind somit Bestandteil der Grundabgaben.

Die Reinigung umfasst die Reinigung der Fahrbahnen und beinhaltet die Beseitigung von Unrat und Verschmutzungen, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder die eine Gefährdung des Verkehrs darstellen, wie beispielsweise Laub, Blüten und Unkrautbewuchs. Zur Reinigung gehört auch die Winterwartung.

Die Reinigung der Gehwege ist auf die Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen worden, d.h. die Gehwege werden generell nicht von der Stadt gereinigt. Im Haaner Stadtgebiet gibt es auch Straßen, bei denen die Reinigungspflicht (außer den Gehwegen) auch für die Fahrbahn auf die Anlieger übertragen wurde. Oft sind dies Stichstraßen oder auch die sogenannten Spielstraßen.

Welche Straße durch wen und wie oft gereinigt wird, ist in einem Straßenverzeichnis festgelegt, welches Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist.