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Spielhallen, Aufstellen von Geld- und Unterhaltungsspielgeräten

Beratung bei der Einrichtung einer Spielhalle, der Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten und der Bescheinigung zur Geeignetheit des Aufstellungsortes von Geldspielgeräten. Das Aufstellen und Betreiben von Spielautomaten insbesondere Geldspielgeräten steht in vielfältiger Weise unter dem Vorbehalt gesetzlicher Regelungen. Zuwiderhandlungen können eine Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftat darstellen. Bitte setzen Sie sich unbedingt vorher mit oben genannten Beschäftigten in Verbindung.

Die Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle oder zum Aufstellen von Geldspielgeräten oder die Geeignetheitsbescheinigung sind jeweils gebührenpflichtig.