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Märkte - Genehmigung von Wochen-, Jahr-, Trödel-, Spezialmärkte

Die Veranstaltung eines „Marktes“ bedarf unter bestimmten Voraussetzungen der Genehmigung der Ordnungsbehörde. Man spricht in diesen Fällen von einer sogenannte „Festsetzung“.

Ob und wann eine solche Festsetzung erforderlich ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Sachbearbeitung.

Die Festsetzung ist gebührenpflichtig.