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Gaststättenangelegenheiten

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht oder Gäste beherbergt. Der Betrieb muss jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich sein. Der Betrieb einer Gaststätte ist erlaubnispflichtig, sobald Alkohol ausgeschenkt wird. Das Gaststättengesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Betriebsarten, von der Diskothek bis hin zur Trinkhalle.

Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragstellerin bzw. Antragssteller die folgenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen:

  • persönliche Zuverlässigkeit.

Für die Genehmigungserteilung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz (GastG)
  • Die Unterrichtung erfolgt durch Vorträge, die von der Industrie- und Handelskammer in veranstaltet werden. Setzen Sie sich bitte mit dieser Stelle in Verbindung und legen Sie uns die Bescheinigung über die erfolgte Unterrichtung vor.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des für Sie zuständigen Finanzamtes
  • Handelsregisterauszug für juristische Personen
  • Lagepläne
  • Grundrisszeichnungen
  • Kopie des Pachtvertrages
  • Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Die Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer dient als Nachweis, dass der/die Antragsteller/in über die notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse verfügt und mit ihnen als vertraut gelten kann. Einzelheiten erfragen Sie bitte bei der Industrie- und Handelskammer.

Die Erlaubnis (Konzession) ist in Abhängigkeit von der Größe des Betriebes gebührenpflichtig (zwischen 500 Euro und 5.000 Euro) .

Gerne beraten wir Sie zu den Einzelheiten.