Fragerecht für Einwohner
Der öffentliche Teil jeder Ratssitzung beginnt mit dem Tagesordnungspunkt „Fragerecht für Einwohner“.
Nach Aufruf dieses Tagesordnungspunktes ist jeder Einwohner berechtigt, eine Frage an die Bürgermeisterin/ den Bürgermeister zu richten.
Mehr hierzu erfahren Sie im § 10a der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Haan.