An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen
Für die An-, Um- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist die Kraftfahrzeugzulassungsstelle des Kreises Mettmann zuständig.
Kreisverwaltung Mettmann / Zulassungsstelle (kreis-mettmann.de)
Für die An-, Um- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist die Kraftfahrzeugzulassungsstelle des Kreises Mettmann zuständig.
Kreisverwaltung Mettmann / Zulassungsstelle (kreis-mettmann.de)