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Familien- und Erziehungshilfen

Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen des Bezirkssozialdienstes beraten Kinder, Jugendliche und Eltern in allen Fragen rund um die Erziehung, sie begleiten Familien in schwierigen Situationen und unterstützen mit einer Vielzahl an Hilfen.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • die allgemeine Beratung zur Erziehung in der Familie,
  • die Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie
  • die Beratung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechtes.

Anträge auf:

  • gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder (etwa ein Mutter-Kind-Heim),
  • Hilfen zur Erziehung von der therapeutischen Begleitung über die Sozialpädagogische Familienhilfe bis zur Heimunterbringung oder
  • Hilfen für junge Volljährige zur Verselbständigung

werden beim Bezirkssozialdienst gestellt. Gemeinsam mit allen Beteiligten erstellen die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen einen Hilfeplan, damit die Hilfe genau zu den Familien, Kindern oder Jugendlichen passt.

In Sorgerechts- und Umgangsverfahren vor dem Familiengericht ist der Bezirkssozialdienst ein eigenständiger Beteiligter, der neutral und unabhängig Aspekte der Erziehung und des Kindeswohls in das Verfahren einbringt.

Wer sich Sorgen um das Wohl von Kindern macht oder gar Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung hat, sollte sich mit den Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen des Bezirkssozialdienstes in Verbindung setzen. Sie gehen allen Hinweisen nach und bieten Hilfen an oder ergreifen weitere Maßnahmen, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Alle Beratungsangebote sind selbstverständlich freiwillig und vertraulich. Die Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.