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Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche unter 18 Jahre müssen vor Aufnahme einer Beschäftigung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Der hierfür erforderliche Untersuchungsberechtigungsschein (auch für eine Nachuntersuchung) wird bis zum 18.Lebensjahr ausgestellt.

Die Beantragung kann nur persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten unter
Vorlage des Personalausweise, Reisepasses oder Kinderreisepasses erfolgen.

Die Zustellung auf dem Postweg ist nicht möglich.

Die Ausstellung ist kostenlos.